Mitgliederversammlung im Cannabis Anbauverein: Pflichten, Ablauf und Protokoll

Jeder Cannabis Social Club muss mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung abhalten. Das Protokoll ist Pflicht und kann von Behörden angefordert werden.

Pflicht-Tagesordnungspunkte der jährlichen MV

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TagesordnungspunktPflicht?Grundlage
Jahresabschluss genehmigenJaVereinsrecht + Steuerrecht
VorstandsentlastungJa§27 BGB
AnbauberichtEmpfohlenKCanG Transparenzpflicht
VorstandswahlLaut SatzungSatzungsfristen
Beitrag festlegenWenn nicht in SatzungSatzung

Einladungsfrist: 14 Tage mindestens

Die Einladung muss mindestens 14 Tage vor der Versammlung mit vollständiger Tagesordnung zugestellt werden. E-Mail reicht wenn die Satzung das erlaubt — viele neue CSC-Satzungen sehen das explizit vor.

Häufige Fragen

Welche Mitgliederversammlungen muss ein Cannabis Anbauverein abhalten?
Pflicht-Versammlungen im Cannabis Anbauverein (KCanG §26): Jährliche Mitgliederversammlung: mindestens einmal pro Jahr. Pflicht laut KCanG und Vereinsrecht (§58 BGB). Gründungsversammlung: bei Vereinsgründung (einmalig). Außerordentliche Mitgliederversammlung: wenn 1/10 der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Bei dringenden Beschlüssen die nicht bis zur nächsten ordentlichen MV warten können. Was muss jährlich beschlossen werden: Jahresabschluss genehmigen. Entlastung des Vorstands. Haushaltsplan für kommendes Jahr. Neuwahl des Vorstands (je nach Satzung alle 2-4 Jahre). Beitragsfestlegung wenn nicht in Satzung. Fristen: Einladung: mindestens 14 Tage vorher. Schriftlich (Brief, E-Mail wenn Satzung erlaubt) mit Tagesordnung. Ort: Versammlungsraum des Vereins oder gemieteter Raum. Kein öffentlicher Ort (kein Cannabis-Konsum dort).
Wie läuft eine Mitgliederversammlung im Anbauverein ab?
Typischer MV-Ablauf im Cannabis Anbauverein: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit: Quorum prüfen (laut Satzung, oft 25% der Mitglieder oder absolute Mehrheit). Anwesenheitsliste führen. Versammlungsleiter benennen (oft Vorsitzender). 2. Protokollführer benennen. 3. Genehmigung der Tagesordnung: Änderungen möglich mit Mehrheitsbeschluss. 4. Bericht des Vorstands: Tätigkeitsbericht, Anbaubericht. 5. Kassenbericht und Jahresabschluss: Kassenwart präsentiert Ein-/Ausgaben. Rechnungsprüfer bestätigen. 6. Entlastung des Vorstands (Abstimmung). 7. Beschlüsse der Tagesordnung (Abstimmungen). 8. Wahl des Vorstands (wenn fällig). 9. Verschiedenes / Fragen. 10. Schluss der Versammlung. Protokoll: muss während der Versammlung geführt werden. Unterzeichnet von Protokollführer und Vorsitzendem. Aufbewahrung: 10 Jahre (steuerrechtlich relevant).
Was muss im Protokoll der Mitgliederversammlung stehen?
Pflichtinhalt MV-Protokoll: Pflichtangaben (§58 BGB + Vereinsrecht): Datum, Uhrzeit, Ort der Versammlung. Zahl der anwesenden Mitglieder. Name des Versammlungsleiters. Name des Protokollführers. Festgestellte Tagesordnung. Alle Abstimmungsergebnisse: Beschlusstext, Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen. Wahl-Ergebnisse (wenn Vorstandswahl). Unterschrift Protokollführer + Vorsitzender. Cannabis-spezifische Zusätze empfohlen: Anbaubericht (produzierte Menge, Mitgliederanzahl, Abgabemengen). Sicherheitsbericht (Maßnahmen nach KCanG). Sachkundenachweis-Status der Mitarbeiter. Warum wichtig: Behörden können Protokolle im Rahmen von Kontrollen nach KCanG anfordern. Fehlende oder mangelhafte Protokolle → Bußgelder möglich. Format: Fließtext oder Tabellenform. Anhänge: Anwesenheitsliste, Jahresabschluss, Anbaubericht.
Was passiert wenn kein Quorum bei der Mitgliederversammlung erreicht wird?
Quorum-Probleme in Anbauvereinen: Was ist Quorum: Mindestanzahl anwesender Mitglieder damit Beschlüsse gültig sind. In der Satzung festgelegt (z.B. 25% aller Mitglieder oder mindestens 10 Mitglieder). Zu wenige erschienen — was tun: Option 1: Versammlung vertagen. Neue Einladung für 4 Wochen später. Oft: zweite Einladung kann ohne Quorum beschließen (wenn Satzung das erlaubt). Option 2: Satzung mit Notquorum: manche Satzungen erlauben dass zweite Versammlung beschlussfähig ist unabhängig von Teilnehmerzahl. Vorbeugen: digitale Teilnahme ermöglichen (wenn Satzung erlaubt). Gute Kommunikation und Erinnerungen vor der MV. Wichtige Beschlüsse ankündigen — erhöht Beteiligung. Bevollmächtigung ermöglichen: Mitglieder können Vollmacht geben (§32 BGB). Vollmacht muss schriftlich sein. Proxy-Voting erhöht effektive Teilnahme erheblich. Online-Abstimmung: nach Corona-Erfahrungen ermöglichen viele Vereine Hybrid-Versammlungen.
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