Das Cannabisgesetz (CanG) definiert klare Schutzzonen, in denen Cannabiskonsum verboten ist. Diese Verbote gelten bundesweit und unabhängig davon, ob man Mitglied eines Cannabis Social Clubs ist oder Cannabis im privaten Eigenanbau gewonnen hat:
Auf dem Vereinsgelände eines Cannabis Social Clubs darf Cannabis grundsätzlich konsumiert werden — jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Sobald Minderjährige anwesend sind oder der Konsum für Kinder und Jugendliche sichtbar ist, ist er untersagt. Praktisch bedeutet das, dass Clubs mit Konsumbereichen (z.B. ein Aufenthaltsraum) sicherstellen müssen, dass dieser Bereich nicht für unter 18-Jährige zugänglich ist. Außerdem gilt innerhalb von CSCs ein absolutes Alkoholabgabeverbot — was wiederum den Charakter dieser Einrichtungen als rein auf Cannabis fokussierte Vereinigungen unterstreicht.
Ein besonders wichtiges Konsumverbot betrifft den Straßenverkehr. Das Fahren unter Cannabiseinfluss ist in Deutschland strafbar. Seit der Legalisierung gilt ein THC-Grenzwert im Blut von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, der nicht überschritten werden darf. Dies entspricht grob dem Rauchen eines Joints mehrere Stunden vor der Fahrt — ein sicherheitshalber deutlich breiterer Abstand wird empfohlen. Clubs sind verpflichtet, ihre Mitglieder auf diese Regelung hinzuweisen.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus können Clubs eigene Konsumregeln in ihrer Satzung oder Hausordnung festlegen. Manche erlauben Konsum nur in designierten Bereichen, andere beschränken die Konsumdauer oder -menge auf dem Gelände. Solche internen Regeln dienen oft der Außenwirkung des Vereins und dem Schutz der Anbauerlaubnis, da wiederholte Beschwerden aus der Nachbarschaft zur behördlichen Prüfung führen können.
Gut geführte Cannabis Social Clubs kommunizieren ihre Konsumregeln transparent an alle Mitglieder.
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