Cannabisgesetz CanG 2024
Glossar

Cannabisgesetz (CanG) 2024

Das deutsche Bundesgesetz, das seit 2024 den privaten Cannabisbesitz und den gemeinschaftlichen Anbau in Vereinen legalisiert.

Definition: Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. April 2024 (Teil 1) und am 1. Juli 2024 (Teil 2) in Kraft trat und den Besitz geringer Mengen Cannabis für Erwachsene sowie den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen legalisierte.

Die zwei Stufen des CanG

Das Cannabisgesetz trat in zwei Phasen in Kraft. Die erste Stufe galt ab dem 1. April 2024: Volljährige durften fortan bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen, zu Hause bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei lebende Cannabispflanzen im Eigenanbau. Gleichzeitig wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Anlage I gestrichen. Die zweite Stufe trat am 1. Juli 2024 in Kraft und ermöglichte die Gründung und den Betrieb von Cannabis Social Clubs.

1. April 2024 — Stufe 1
Besitz bis 25 g (öffentlich) und 50 g (zuhause) straflos. Eigenanbau von 3 Pflanzen erlaubt. Cannabis aus BtMG Anlage I gestrichen.
1. Juli 2024 — Stufe 2
Cannabis Social Clubs dürfen gegründet und betrieben werden. Anbauerlaubnis wird bei Landesbehörden beantragt. Abgabe an Mitglieder bis 50 g/Monat.
Ende 2024 — Stufe 3 gestrichen
Der geplante kommerzielle Markt (Cannabisläden) wurde nach dem Ende der Ampelkoalition politisch auf Eis gelegt. Stufe 1 und 2 bleiben in Kraft.

CanG vs. vorher — was sich geändert hat

Thema Vor April 2024 (BtMG) Ab April 2024 (CanG)
Besitz kleiner Mengen Strafbar (Strafverfolgung möglich) Bis 25 g öffentlich / 50 g zuhause erlaubt
Eigenanbau Verboten, strafbar Bis 3 Pflanzen legal
Weitergabe Illegal Nur über CSC, zum Selbstkostenpreis
Cannabis Social Clubs Existierten nicht legal Erlaubt seit Juli 2024 mit Anbauerlaubnis
Cannabis im BtMG Anlage I (höchste Kategorie) Aus Anlage I gestrichen
Kommerzieller Markt Verboten Weiterhin verboten (geplante Stufe 3 gestrichen)

Wichtigste Regelungen auf einen Blick

Regelung Grenze
Besitz in der Öffentlichkeit max. 25 g
Heimbesitz max. 50 g
Eigenanbau (Pflanzen) max. 3 lebende Pflanzen
Abgabe CSC pro Tag max. 25 g
Abgabe CSC pro Monat max. 50 g
Mitglieder unter 21 Jahren max. 30 g/Monat, THC max. 10 %
Max. Mitglieder pro CSC 500

Was das CanG nicht regelt

Das CanG legalisiert ausdrücklich keinen kommerziellen Verkauf von Cannabis. Ein freier Markt mit Cannabisläden ist nicht vorgesehen — dafür wäre ein separates Gesetz (ursprünglich als zweite Säule der Legalisierung geplant) notwendig gewesen. Dieses zweite Gesetz wurde nach dem Ende der Ampelkoalition Ende 2024 politisch auf Eis gelegt. Somit bleibt der legale Zugang zu Cannabis in Deutschland weiterhin auf Eigenanbau und den Bezug über einen Cannabis Social Club beschränkt. Alle legalen Optionen — inkl. medizinischem Cannabis — erklärt der Ratgeber: Cannabis legal kaufen.

Konsumverbote und Schutzzonen

Das CanG definiert klare Konsumverbote: In Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist das Rauchen von Cannabis verboten. Im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Kindertagesstätten gilt ebenfalls ein generelles Konsumverbot. Innerhalb von Anbauvereinigungen ist der Konsum auf dem Vereinsgelände gestattet, solange Minderjährige weder anwesend noch gefährdet werden.

Bundestag Cannabisgesetz CanG — Inkrafttreten des deutschen Cannabis-Gesetzes 2024
Das Cannabisgesetz (CanG) wurde im Bundestag verabschiedet und trat am 1. April 2024 in Kraft — ein historischer Schritt für Deutschland

Das CanG im Detail verstehen

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Häufige Fragen zum CanG

Seit wann gilt das Cannabisgesetz in Deutschland?
Das Cannabisgesetz (CanG) trat in zwei Stufen in Kraft: Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Eigenanbau kleiner Mengen erlaubt. Die zweite Stufe — Genehmigung und Betrieb von Cannabis Social Clubs — gilt seit dem 1. Juli 2024. Die Anbauvereinigungen mussten ab dann eine Betriebserlaubnis beantragen.
Gilt das CanG in allen deutschen Bundesländern?
Ja. Das Cannabisgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt in allen 16 Bundesländern gleichermaßen. Die Genehmigungsbehörden und Bearbeitungszeiten sind jedoch je Bundesland unterschiedlich. Alle sind an das Bundesrecht gebunden.
Was passiert bei Verstößen gegen das CanG?
Verstöße gegen das Cannabisgesetz können Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände sein. Besitz über den erlaubten Mengen, Weitergabe an Minderjährige oder illegaler Verkauf sind strafbar. Clubs die gegen Auflagen verstoßen riskieren den Entzug der Anbauerlaubnis.
Darf ich Cannabis aus einem deutschen CSC ins Ausland mitnehmen?
Nein. Das Cannabisgesetz gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Mitnahme von Cannabis über Landesgrenzen — auch in EU-Staaten — ist verboten und verstößt gegen internationales Recht. Auch in Ländern mit liberaler Cannabispolitik ist die Einfuhr aus Deutschland nicht legal. Wer reist, muss sein CSC-Cannabis in Deutschland lassen.

Verwandte Begriffe

Anbauvereinigung Eigenanbau Konsumverbot THC-Grenzwert Jugendschutz Ratgeber: Das CanG erklärt Ratgeber: CSC gründen
Quellen & offizielle Links:
Cannabisgesetz (CanG) — Volltext auf gesetze-im-internet.de · BMJ: Cannabis-Legalisierung
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