Cannabisgesetz (CanG) erklärt — Regeln für Cannabis Social Clubs
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Was ist seit April 2024 erlaubt? Mengen, Mitgliederzahlen, Anbauregeln — alles für CSC-Mitglieder verständlich erklärt.
1. April 2024CanG in Kraft
322CSCs in DE
500Max. Mitglieder/Club
Kurzfassung: Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Es erlaubt Cannabis Social Clubs den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an volljährige Mitglieder — unter strengen Auflagen.
Was ist das Cannabisgesetz?
Das Cannabisgesetz (CanG), offiziell "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften", ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Es legalisiert den privaten Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene und regelt den Rahmen für Cannabis Social Clubs in Deutschland.
Das Gesetz besteht aus zwei Säulen: Der privaten Nutzung (Eigenanbau, Besitz) und dem gemeinschaftlichen Anbau in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen — den Cannabis Social Clubs.
Am 23. Februar 2024 stimmte der Bundestag für das Cannabisgesetz — seit 1. April 2024 in Kraft
Zeitplan: Die wichtigsten CanG-Daten
1. April 2024
Besitz & Konsum
Privater Besitz von 25 g (öffentlich) und 50 g (zu Hause) straflos. Eigenanbau von 3 Pflanzen erlaubt. Cannabis-Vorstrafen können auf Antrag gelöscht werden.
1. Juli 2024
Cannabis Social Clubs
Anbauvereinigungen dürfen offiziell gegründet werden. Antragsverfahren für Anbauerlaubnisse bei den Landesbehörden startet.
Neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (statt früher 1,0 ng/ml). Kombinierter Konsum mit Alkohol weiterhin Nulltoleranz.
Laufend 2025–2026
Clubs in Betrieb
Erste CSCs erhalten Genehmigungen und nehmen Mitglieder auf. Stand April 2026: 322 Clubs bundesweit verzeichnet.
Erlaubte Mengen für CSC-Mitglieder
Regelung
Menge / Grenzwert
Bemerkung
Monatliche Weitergabe (21+)
50 g
Maximale Menge pro Mitglied und Monat
Monatliche Weitergabe (18–20 Jahre)
30 g
Reduziertes Limit für Jungerwachsene
Tägliche Mitnahme
25 g
Mehr darf nicht auf einmal mitgenommen werden
THC-Limit (18–20 Jahre)
10 % THC
Jugendschutz: kein hochpotentes Cannabis — CBD ist davon nicht betroffen
Besitz in der Öffentlichkeit
25 g
Straffreiheitsgrenze außerhalb des Clubs
Eigenanbau zuhause
3 Pflanzen
Parallel zur CSC-Mitgliedschaft möglich
Regeln für Cannabis Social Clubs
Cannabis Social Clubs sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen. Sie dürfen Cannabis nur für ihre Mitglieder anbauen und weitergeben. Der Verkauf ist ausdrücklich verboten. Die wichtigsten Vorschriften:
Mitglieder: Maximal 500 Mitglieder pro Club, alle müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben
Kein Verkauf: Die Weitergabe muss zum Selbstkostenpreis erfolgen — kein Gewinn, keine Gewinnabsicht
Konsumverbot auf dem Gelände: Auf dem Clubgelände und in 200 m Umkreis zu Schulen, Kitas und Spielplätzen ist Konsum verboten
Transparenz: Clubs müssen ihre Anbaumenge und Mitgliederzahl bei der zuständigen Behörde registrieren
Eigenverantwortung: Der Club ist für die Qualitätskontrolle, Sicherheit und Prävention verantwortlich
Wartezeit: Neue Mitglieder müssen bis zu einem Monat auf ihr Cannabis warten (Anbauzyklen)
Gründung eines CSC: Voraussetzungen
Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
RechtsformEingetragener Verein (e.V.) oder Genossenschaft, nicht-kommerziell
MitgliederMindestens 7 Gründungsmitglieder, alle volljährig, alle in Deutschland wohnhaft
ErlaubnisAntrag bei der zuständigen Landesbehörde (Gesundheitsamt o.ä.)
PräventionsbeauftragterMindestens eine Person mit Suchtprävention-Schulung im Vorstand
JugendschutzkonzeptSchriftliches Konzept zum Schutz von Jungerwachsenen (18–20 J.)
Das CanG ist keine Volllegalisierung. Folgendes bleibt strafbar:
Besitz von mehr als 25 g in der Öffentlichkeit oder mehr als 50 g zuhause
Verkauf und gewerblicher Handel außerhalb des CSC-Rahmens
Weitergabe an Minderjährige — auch innerhalb eines Clubs
Konsum in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen (Schutzzone 200 m)
Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss (THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml Blutserum)
THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG). Unterhalb dieses Werts droht kein Bußgeld — sofern keine weiteren Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen.
Situation
Regel
Konsequenz bei Verstoß
Nur Cannabis, unter 3,5 ng/ml
Erlaubt (kein Bußgeld nach § 24a)
Keines — sofern keine Fahrfehler
Nur Cannabis, über 3,5 ng/ml
Ordnungswidrigkeit
500 € + 1 Monat Fahrverbot + 1 Punkt Flensburg
Cannabis + Alkohol (ab 0,0 Promille)
Immer verboten (Nulltoleranz-Kombination)
500–3.000 € + Fahrverbot + Punkte
Unter 21 Jahren / Fahrerlaubnisinhaber < 2 Jahre
Nulltoleranz unabhängig vom Grenzwert
Ordnungswidrigkeit ab 0 ng/ml
Hinweis: THC kann je nach Konsumhäufigkeit noch Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar sein. Wer unsicher ist, sollte vor dem Fahren deutlich mehr als 24 Stunden abwarten.
Bundesland-Unterschiede: Was variiert?
Das CanG ist ein Bundesgesetz — die Grundregeln gelten überall gleich. Die Genehmigungspraxis für Cannabis Social Clubs liegt jedoch bei den Bundesländern. Das führt zu spürbaren Unterschieden:
Offener
NRW, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen
Zuständige Behörden benannt, Anträge werden bearbeitet, erste Clubs genehmigt.
Restriktiver
Bayern, Sachsen, Thüringen
Verzögerungen bei Behördenbestimmung und Genehmigungsverfahren — weniger aktive Clubs.
Das CanG erlaubt auch Eigenanbau: 3 Pflanzen zuhause legal
Neben der CSC-Mitgliedschaft darf jeder Volljährige mit Wohnsitz in Deutschland bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen — gleichzeitig zur Club-Mitgliedschaft.
Ja. Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein Bundesgesetz und gilt in allen 16 Bundesländern. Einzelne Bundesländer können jedoch die Genehmigungspraxis für Cannabis Social Clubs unterschiedlich handhaben — die Grundregeln (Mengen, Mitgliederzahl, Altersgrenzen) sind aber bundesweit einheitlich.
Darf ich als Tourist in Deutschland einen CSC besuchen?
Nein. Das CanG erlaubt die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Touristen und Kurzzeit-Besucher dürfen keinen Clubs beitreten und auch kein Cannabis von diesen beziehen.
Was passiert wenn ich die erlaubte Menge überschreite?
Wer mehr als 25 g in der Öffentlichkeit oder 50 g zuhause besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder (bei deutlicher Überschreitung) eine Straftat. Als CSC-Mitglied gelten dieselben Besitzgrenzen — die Abgabe durch den Club ist auf 25 g/Tag und 50 g/Monat begrenzt.
Gilt das Cannabisgesetz auch für medizinisches Cannabis?
Nein. Medizinisches Cannabis aus der Apotheke unterliegt weiterhin dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) — nicht dem CanG. Das CanG regelt ausschließlich den Freizeitkonsum über CSCs und privaten Eigenanbau. Für Patienten mit Cannabis-Rezept gelten eigene Regeln ohne Mengenbeschränkung auf 50 g.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG). Unterhalb dieses Werts droht kein Bußgeld, sofern keine Fahrfehler vorliegen. Wichtig: Bei gleichzeitigem Alkoholkonsum gilt Nulltoleranz — auch unterhalb des 3,5 ng/ml-Grenzwerts. Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren unterliegen ebenfalls Nulltoleranz.
Welche Bundesländer genehmigen bereits Cannabis Social Clubs?
Die meisten Bundesländer bearbeiten Anträge — NRW, Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg gehören zu den aktivsten. Bayern, Sachsen und Thüringen gehen restriktiver vor, was zu weniger genehmigten Clubs und längeren Verfahren führt. Die genaue Genehmigungsbehörde variiert je Bundesland; oft ist das Landesgesundheitsamt oder die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständig.