Gesetzliche Jugendschutzpflichten nach CanG
Das Cannabisgesetz (CanG) verpflichtet jeden Cannabis Social Club zur Vorlage eines schriftlichen Jugendschutz- und Suchtpräventionskonzepts als Teil der Anbauerlaubnis. Dieses Konzept muss konkrete Maßnahmen beschreiben, wie der Club Minderjährige vom Cannabis fernhält. Gleichzeitig muss eine fachkundige Person als Suchtpräventionsbeauftragte benannt werden — jemand mit nachweisbarer Qualifikation im Bereich Sucht oder Sozialarbeit.
Was muss das Jugendschutzkonzept enthalten?
- Verfahren zur Altersverifikation aller Mitglieder bei Aufnahme und Abgabe
- Regelungen für den Zutritt zum Vereinsgelände (nur für Mitglieder)
- Maßnahmen zur Verhinderung der Weitergabe von Cannabis durch Mitglieder an Minderjährige
- Informationsangebote zu Suchtprävention für alle Mitglieder, besonders für junge Erwachsene
- Kontaktdaten der Suchtpräventionsbeauftragten Person
- Schulungsplan für Vereinsmitarbeiter zu Jugendschutzfragen
Altersgruppen und ihre spezifischen Regeln im Überblick
| Altersgruppe | Mitgliedschaft | Monatliche Abgabe | THC-Grenzwert | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Unter 18 Jahre | Nicht erlaubt | Keine Abgabe | — | Zutritt zum Vereinsgelände verboten, absolutes Abgabeverbot |
| 18–20 Jahre | Erlaubt | Max. 30 g | Max. 10 % THC | Pflichtberatung Suchtprävention, kein Konsum in Clubräumen empfohlen |
| 21 Jahre und älter | Erlaubt | Max. 50 g | Keine Beschränkung | Vollständige Mitgliedsrechte, Konsumzonen im Club nutzbar |
Grundlage: Cannabisgesetz (CanG) §§ 16–26 — alle Mengenangaben beziehen sich auf Abgaben innerhalb von 30 Tagen.
Bußgelder bei Jugendschutzverstößen
Das CanG sieht für Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften empfindliche Bußgelder vor. Diese treffen sowohl den Verein als juristische Person als auch die handelnden Personen:
| Verstoß | Bußgeld (bis zu) | Weitere Folgen |
|---|---|---|
| Abgabe an Minderjährige | 30.000 € | Strafanzeige, sofortiger Lizenzentzug |
| Fehlendes Jugendschutzkonzept | 10.000 € | Betriebsuntersagung bis zur Vorlage |
| Zutritt Minderjähriger zum Gelände | 5.000 € | Auflagen, Nachschulung Vereinsvorstand |
| Verstoß 200-Meter-Schutzzone | 5.000 € | Ablehnung oder Entzug der Anbauerlaubnis |
Detaillierte Regelungen zu Rechten und Pflichten im Ratgeber: Regeln & Rechte und im CanG-Ratgeber.
Konsequenzen bei Verstößen gegen den Jugendschutz
Jugendschutzverstöße gelten als besonders schwerwiegende Pflichtverletzung. Wird ein Club dabei erwischt, Cannabis an Minderjährige abzugeben, Minderjährige auf dem Gelände zu dulden oder das Jugendschutzkonzept nicht zu aktualisieren, kann die Behörde die Anbauerlaubnis sofort widerrufen. Hinzu kommen strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Personen. Ein gut geführter CSC behandelt Jugendschutz daher nicht als bürokratische Pflicht, sondern als zentralen Teil seiner Vereinskultur.
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