Anbauverein Finanzbericht: Muster & Pflichtangaben nach §24 CanG | CannaSocialClub.de
Cannabis Social Clubs sind gemeinnützige Vereine – und müssen wie alle Vereine ordentlich Buch führen. § 24 CanG schreibt zusätzliche Berichtspflichten vor. Hier die Musterstruktur für den Jahresfinanzbericht.
Musterstruktur Jahresfinanzbericht CSC
| Position | Erläuterung |
|---|---|
| 1. Mitgliedsbeiträge | Gesamteinnahmen, aufgegliedert nach Beitragsstufen |
| 2. Sonstige Einnahmen | Spenden, Zuschüsse (keine gewerblichen Einnahmen erlaubt!) |
| 3. Anbaukosten | Saatgut, Substrate, Dünger, Energie, Mietanteil Anbaufläche |
| 4. Personalkosten | Vergütungen (ehrenamtlich = 0, Honorare dokumentieren) |
| 5. Verwaltungskosten | Buchhaltung, Rechtsberatung, Versicherungen |
| 6. Sicherheits- und Jugendschutzausgaben | Schulungen, Materialien (gesetzlich förderungswürdig) |
| 7. Abschreibungen | Anbauequipment, Möbel, IT |
| 8. Ergebnis (Überschuss/Defizit) | Muss gemeinnützig verwendet werden |
Buchführung: Was Behörden sehen wollen
- Lückenlose Belege für alle Ausgaben (Rechnungen, Quittungen)
- Kontoauszüge als Backup
- Kassenbuch bei Barzahlungen (strikt führen)
- Mitgliedsliste (intern) – Behörde kann Abgleich fordern
- Anbauprotokolle als Kostenbasis
Typische Fehler beim CSC-Finanzbericht
- Gewerbliche Einnahmen (z.B. Café-Betrieb im Vereinsraum) – kann Gemeinnützigkeit gefährden
- Nicht dokumentierte Barzahlungen
- Fehlende Abgrenzung zwischen privaten und Vereinsausgaben bei Home-Office
- Vergessene Abschreibungen auf Anbauequipment
Empfehlung: DATEV oder Lexware für saubere Vereinsbuchhaltung, alternativ einen auf Vereinsrecht spezialisierten Steuerberater beauftragen.