Die Genehmigung für Cannabis Social Clubs erteilt nach § 11 CanG die zuständige oberste Landesbehörde — in der Praxis je nach Bundesland unterschiedlich delegiert:
| Bundesland | Zuständige Behörde | Ø Dauer |
|---|---|---|
| Bayern | LGL (Landesamt f. Gesundheit & Lebensmittelsicherheit) | 4–6 Monate |
| NRW | Gesundheitsämter kreisfreier Städte | 6–10 Wochen |
| Niedersachsen | NLGA koordiniert, Kreisgesundheitsämter entscheiden | 6–12 Wochen |
| Berlin | LaGeSo (Landesamt f. Gesundheit und Soziales) | 10–14 Wochen |
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidien | 3–6 Monate |
| Hessen | Regierungspräsidien Kassel/Darmstadt/Gießen | 3–5 Monate |
| RLP | ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) | 3–6 Monate |
Aktueller Auszug vom Amtsgericht — nicht älter als 3 Monate.
Enthält: Zweck, max. 500 Mitglieder, Mengenregelungen, Jugendschutz, Präventionskonzept.
Beschreibung der Anbaufläche, Sorten, geplante Erntemengen, Lagerung.
Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Lagerung unter Verschluss.
Maßnahmen gegen Weitergabe an Minderjährige und Suchtprävention.
Kartenausschnitt mit Markierung des Clubstandorts und aller Schulen/Kitas/Spielplätze im Umkreis.
Suchtprävention, Beratungsangebote für Mitglieder, Kooperation mit Beratungsstellen.
Vollständige Daten aller Vorstandsmitglieder, teils mit Führungszeugnis.
Nachweis der Nutzungsberechtigung für den Anbaustandort.
Je nach Bundesland für alle Vorstandsmitglieder — polizeiliches Führungszeugnis.
§ 11 Abs. 5 CanG räumt Antragstellern das Recht auf ein Vorab-Gespräch mit der Behörde ein. Nutze es. Die Behörde erläutert konkrete Anforderungen — das spart Nachbesserungsrunden.
Vereinsregisterauszug, Satzung, alle Konzepte (Anbau, Sicherheit, Jugendschutz, Prävention) und Standortnachweis vorbereiten.
Vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde (schriftlich + digital). Eingangsbestätigung anfordern.
Innerhalb von 2–4 Wochen Rückmeldung ob weitere Unterlagen gefordert werden. Prompte Nachlieferung verkürzt die Gesamtzeit.
Behörde prüft Satzung, Konzepte, Standort und Vorstand. Bei Rückfragen sofort reagieren.
Erteilung mit Auflagen oder Ablehnung mit Begründung. Bei Ablehnung: Widerspruch oder Nachbesserung möglich.
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Die häufigsten Ablehnungsgründe und was dagegen zu tun ist:
Neuen Standort suchen der den Mindestabstand zu Schulen, Kitas und Spielplätzen einhält. Abstandsmessung immer neu dokumentieren.
Satzung nachbessern: CanG-konforme Formulierungen, maximale Mitgliederzahl 500 explizit nennen, Präventionsmaßnahmen konkretisieren.
Fehlende Dokumente umgehend nachreichen. Einige Behörden gewähren Nachbesserungsfrist ohne neue Antragstellung.
Kooperation mit einer anerkannten Suchtberatungsstelle nachweisen, konkrete Maßnahmen für Mitglieder mit problematischem Konsum beschreiben.
Vorstandsmitglied ersetzen durch eine Person ohne einschlägige Vorstrafen. Führungszeugnis vorher prüfen.
Bei formalen Mängeln ist ein Neuantrag mit nachgebesserten Unterlagen schneller als ein formaler Widerspruch. Widerspruch lohnt sich vor allem wenn die Behörde einen Ermessensfehler gemacht hat oder das Gesetz falsch ausgelegt wurde. Im Zweifel: rechtliche Beratung durch einen auf Vereins- oder Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt einholen.
§ 11 Abs. 3 CanG schreibt vor, dass CSCs einen Mindestabstand von 200 Metern zu folgenden Einrichtungen einhalten müssen:
Gemessen wird die Luftlinie ab der Eingangstür des Clubs. Für die Antragsdokumentation genügt in der Regel ein aktueller Kartenausschnitt (z.B. aus OpenStreetMap) mit eingezeichnetem 200-m-Radius und markierten Einrichtungen. Eine professionelle Abstandsmessung (z.B. über Vermessungsamt) ist nicht erforderlich.
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