CSC Jahresbericht: Pflichten nach CanG

Der Jahresbericht ist keine Kür, sondern Pflicht. Cannabis Social Clubs, die ihn nicht oder unvollständig einreichen, riskieren Bußgelder bis zum Erlaubnisentzug.

Inhalte des Jahresberichts (§ 25 CanG)

Aktivkohlefilter in der Abluft
Ein Aktivkohlefilter ist Pflicht — er filtert Gerüche zuverlässig aus der Abluft
BerichtspunktDetails
MitgliederzahlStichtag 31.12. des Berichtsjahres
ProduktionGesamtmenge in Gramm (aufgeteilt nach Sorten empfohlen)
AbgabemengenGesamt + Ø pro Mitglied + Maximalabgaben
SuchtpräventionDurchgeführte Maßnahmen, Beratungsangebote
VerstößeDisziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder
JugendschutzKontrollmaßnahmen Altersverifikation

Empfehlung: monatliche Buchführung

Wer jeden Monat eine Zusammenfassung erstellt (Produktion, Abgaben, Mitgliederentwicklung), hat den Jahresbericht in einem Nachmittag fertig. Wer erst im Dezember anfängt, braucht Wochen. Software wie CSC-Manager oder einfache Excel-Tabellen helfen. Die Daten müssen 5 Jahre archiviert werden.

Fristen und Einreichung

Das CanG nennt keine bundeseinheitliche Frist – die Länder regeln das unterschiedlich. Erfahrungswert: 31. März des Folgejahres. Aktiv bei der Erlaubnisbehörde nachfragen, da manche Behörden noch kein standardisiertes Formular haben. Einreichung schriftlich oder digital – je nach Landesvorgabe.

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