CSC Jahresbericht: Pflichten nach CanG
Der Jahresbericht ist keine Kür, sondern Pflicht. Cannabis Social Clubs, die ihn nicht oder unvollständig einreichen, riskieren Bußgelder bis zum Erlaubnisentzug.
Inhalte des Jahresberichts (§ 25 CanG)
| Berichtspunkt | Details |
|---|---|
| Mitgliederzahl | Stichtag 31.12. des Berichtsjahres |
| Produktion | Gesamtmenge in Gramm (aufgeteilt nach Sorten empfohlen) |
| Abgabemengen | Gesamt + Ø pro Mitglied + Maximalabgaben |
| Suchtprävention | Durchgeführte Maßnahmen, Beratungsangebote |
| Verstöße | Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder |
| Jugendschutz | Kontrollmaßnahmen Altersverifikation |
Empfehlung: monatliche Buchführung
Wer jeden Monat eine Zusammenfassung erstellt (Produktion, Abgaben, Mitgliederentwicklung), hat den Jahresbericht in einem Nachmittag fertig. Wer erst im Dezember anfängt, braucht Wochen. Software wie CSC-Manager oder einfache Excel-Tabellen helfen. Die Daten müssen 5 Jahre archiviert werden.
Fristen und Einreichung
Das CanG nennt keine bundeseinheitliche Frist – die Länder regeln das unterschiedlich. Erfahrungswert: 31. März des Folgejahres. Aktiv bei der Erlaubnisbehörde nachfragen, da manche Behörden noch kein standardisiertes Formular haben. Einreichung schriftlich oder digital – je nach Landesvorgabe.