Steuern im Cannabis Anbauverein: Buchführungspflicht, Gewinnverbot und Jahresabschluss
Cannabis Social Clubs sind keine gemeinnützigen Vereine im steuerrechtlichen Sinne — aber das Gewinnverbot nach CanG bleibt absolut. Buchführung und Jahresabschluss sind Pflicht.
Typische Einnahmen und Ausgaben im CSC
| Einnahmen | Ausgaben |
|---|---|
| Mitgliedsbeiträge | Miete Anbauräume |
| Aufnahmegebühren | Strom + Wasser |
| Spenden | Anbaumaterial |
| — | Geräte + Wartung |
| — | Steuerberater + Verwaltung |
Gewinnverbot ernst nehmen
Systematische Überschüsse am Jahresende können zur Entziehung der CanG-Erlaubnis führen. Mitgliedsbeiträge müssen jährlich an die tatsächlichen Kosten angepasst werden — Steuerberater und Jahresplanung sind empfohlen.