Steuern im Cannabis Anbauverein: Buchführungspflicht, Gewinnverbot und Jahresabschluss

Cannabis Social Clubs sind keine gemeinnützigen Vereine im steuerrechtlichen Sinne — aber das Gewinnverbot nach CanG bleibt absolut. Buchführung und Jahresabschluss sind Pflicht.

Typische Einnahmen und Ausgaben im CSC

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EinnahmenAusgaben
MitgliedsbeiträgeMiete Anbauräume
AufnahmegebührenStrom + Wasser
SpendenAnbaumaterial
Geräte + Wartung
Steuerberater + Verwaltung

Gewinnverbot ernst nehmen

Systematische Überschüsse am Jahresende können zur Entziehung der CanG-Erlaubnis führen. Mitgliedsbeiträge müssen jährlich an die tatsächlichen Kosten angepasst werden — Steuerberater und Jahresplanung sind empfohlen.

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