Cannabis Anbauverein gründen
Gründung

Cannabis Social Club gründen

Von der Vereinsgründung bis zur Anbauerlaubnis: Was du brauchst, was es kostet und wie lange es dauert.

Wichtig: Ein Cannabis Social Club ist rechtlich ein eingetragener Verein (e.V.) nach deutschem Vereinsrecht. Die Genehmigung zum Anbau erteilt die zuständige Landesbehörde — nicht das Vereinsregister.

Die 7 Schritte zur CSC-Gründung

1
Gründerteam zusammenstellen
Mindestens 7 Personen werden für die Vereinsgründung empfohlen (gesetzlich reichen 3). Alle müssen volljährig sein, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und dürfen nur in einem CSC Mitglied sein. Definiert gemeinsam Ziele, Struktur und Verantwortlichkeiten.
2
Vereinssatzung erstellen
Die Satzung ist das wichtigste Dokument des Vereins. Sie muss folgende Pflichtinhalte laut CanG enthalten: Zweck des Vereins (gemeinschaftlicher nicht-kommerzieller Anbau), Mitgliedschaftsbedingungen (nur Erwachsene mit Wohnsitz in DE), Höchstmitgliederzahl (max. 500), Regelungen zu Menge und Weitergabe, sowie Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz.
3
Gründungsversammlung abhalten
In der Gründungsversammlung wird die Satzung verabschiedet, der Vorstand gewählt und das Protokoll erstellt. Das Protokoll muss von mindestens zwei Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
4
Vereinsregistrierung beim Amtsgericht
Beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) den Verein als e.V. anmelden. Benötigt: Anmeldeformular, Satzung (notariell beglaubigt), Protokoll der Gründungsversammlung, Vorstandsliste. Kosten: ca. 75 Euro. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen.
5
Anbauerlaubnis beantragen
Der entscheidende Schritt: Antrag auf Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau bei der zuständigen Landesbehörde. Je nach Bundesland unterschiedliche Behörden (Gesundheitsamt, Landratsamt, Bezirksregierung). Pflichtangaben: Anzahl und Art der Mitglieder, geplante Anbaufläche, Sicherheitskonzept, Jugendschutzkonzept, Präventionskonzept.
6
Anbauräumlichkeiten einrichten
Geeignete Räumlichkeiten anmieten: Sicherung gegen unbefugten Zutritt, Videoüberwachung, stabile Türen und Schlösser. Der Anbau darf nicht in Sicht- oder Rufweite von Schulen, Kitas oder anderen Einrichtungen für Minderjährige stattfinden (200m-Regel).
7
Betrieb aufnehmen
Nach Erhalt der Anbauerlaubnis: Mitglieder aufnehmen (max. 500), Anbau starten, Ausgabe und Dokumentation der Mengen einrichten. Jede Weitergabe muss lückenlos dokumentiert werden.

Kosten einer CSC-Gründung

KostenpositionBetrag (ca.)
Vereinsregistrierung (Amtsgericht) 75–150 €
Notarkosten (Satzungsbeglaubigung) 100–300 €
Antragsgebühr Anbauerlaubnis variiert je Bundesland (0–500 €)
Ersteinrichtung Anbauräume 2.000–20.000 € je nach Größe
Rechtliche Beratung (empfohlen) 500–2.000 €
Jahresbeitrag Vereinsregister ca. 30 €/Jahr

Rechtliche Pflichten im laufenden Betrieb

Dokumentationspflicht
Jede Abgabe von Cannabis muss mit Datum, Menge und Empfänger dokumentiert werden.
Sucht- und Präventionsberatung
Mindestens einmal im Jahr müssen Mitglieder über Risiken und Präventionsangebote informiert werden.
Jugendschutz
Zutritt nur für Erwachsene. Kein Anbau in der Nähe von Schulen oder Kitas.
Jahresbericht
Clubs müssen der Genehmigungsbehörde jährlich Bericht erstatten über Mitgliederzahlen und Abgabemengen.

Noch kein Gründer — lieber erst Mitglied werden?

Auf der Karte findest du alle aktiven Clubs die neue Mitglieder aufnehmen.

Clubs in meiner Nähe →

Verwandte Ratgeber

Mitglied werden
Beitritt, Dokumente, Ablauf
CSC Kosten
Beiträge, Gramm-Preise
Das CanG
Gesetzliche Grundlagen
Regeln & Rechte
Hausordnung, Mitgliederrechte
Anbauerlaubnis Anbauvereinigung Gemeinschaftlicher Anbau Jugendschutz Mitgliedsbeitrag CanG

Häufige Fragen zur CSC-Gründung

Wie viele Gründungsmitglieder brauche ich?
Für die Vereinsgründung nach BGB werden mindestens 7 Gründungsmitglieder benötigt. Alle müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Für die Beantragung der Anbauerlaubnis durch die zuständige Landesbehörde kommen weitere Anforderungen hinzu.
Wie lange dauert die Genehmigung der Anbauerlaubnis?
Die Bearbeitungszeit variiert stark je nach Bundesland und Behörde. Erfahrungswerte: 3–12 Monate. Einige Bundesländer haben Erfahrung mit vielen Anträgen, andere bearbeiten erstmals. Vollständige Unterlagen und ein professioneller Antrag beschleunigen den Prozess erheblich.
Kann ich gleichzeitig Mitglied und Gründer eines CSC sein?
Ja. Als Gründer und Vorstandsmitglied kannst du selbstverständlich auch Mitglied des Clubs sein und Cannabis beziehen. Allerdings gilt auch für dich die Ein-Club-Regel — du kannst kein Mitglied in einem anderen CSC sein, solange du deinen eigenen betreibst.