Seit dem 1. Juli 2024 sind Cannabis Social Clubs in Deutschland offiziell durch das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt. Sie firmieren juristisch als sogenannte Anbauvereinigungen und benötigen eine behördliche Anbauerlaubnis. Das Gesetz definiert klare Regeln: Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, muss einen festen Vereinssitz in Deutschland vorweisen und darf Cannabis ausschließlich an seine eigenen Mitglieder abgeben.
Die Funktionsweise ist denkbar einfach: Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der die Anbaukosten deckt. Der Verein baut Cannabis gemeinschaftlich an — meist in einer gesicherten Indoor-Anlage — und gibt die geerntete Menge anteilig an die Mitglieder weiter. Pro Mitglied sind bis zu 25 Gramm täglich (maximal 50 Gramm im Monat) erlaubt. Der gesamte Prozess ist nicht-kommerziell: Es wird kein Gewinn erwirtschaftet, kein Cannabis verkauft.
Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für Personen unter 21 Jahren gelten zusätzliche Einschränkungen beim THC-Gehalt des abgegebenen Cannabis. Ein aktives Jugendschutzkonzept ist gesetzlich vorgeschrieben.
| Merkmal | Cannabis Social Club | Klassischer Verein |
|---|---|---|
| Zweck | Gemeinschaftlicher Cannabisanbau | Beliebig (Sport, Kultur, etc.) |
| Behördliche Erlaubnis | Zwingend erforderlich | Meist nicht nötig |
| Mitgliederanzahl | Max. 500 | Keine Beschränkung |
| Gewinnerzielung | Verboten | Möglich (wirtschaftlicher Verein) |
Wer einem Cannabis Social Club beitreten möchte, sollte zunächst prüfen, ob in der eigenen Stadt bereits ein lizenzierter Club existiert. Viele Clubs führen aktuell noch eine Warteliste, da die Mitgliederzahl gesetzlich begrenzt ist. Auf unserer interaktiven Karte findest du alle bekannten CSCs nach Bundesland und Stadt gefiltert.
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