CSC Abgabeprotokoll: Vorlage und Pflichten

Das Abgabeprotokoll ist das Herzstück der CSC-Compliance. Jede Abgabe muss lückenlos dokumentiert werden – es ist gleichzeitig Nachweis der Rechtmäßigkeit und Schutz vor falschen Anschuldigungen.

Pflichtfelder im Abgabeprotokoll

CSC-Mitglieder im Vereinsraum
In einem CSC arbeiten alle Mitglieder gemeinsam am Anbau und teilen die Ernte
FeldPflicht?Hinweis
Datum und UhrzeitJaMinutengenau
MitgliedsnummerJaKein Klarnamen (Datenschutz)
Menge (Gramm)JaAuf 0,1 g genau
SortenbezeichnungJaChargen-ID aus Anbauprotokoll
THC-GehaltJaLaut Laboranalyse
Ausgebende PersonJaVorstandsmitglied oder Beauftragter
Unterschrift MitgliedEmpfohlenRechtssicherheit beider Seiten

Tagesabschluss empfohlen

Am Ende jedes Abgabetages: Gesamtmenge der Tagesabgaben summieren und gegen Lagerbestand abstimmen. Differenz sofort dokumentieren und klären. Monatliche Zusammenfassung erstellen – erleichtert den Jahresbericht erheblich und ist bei Revisionen unverdächtig.

Häufige Fragen

Was muss ein CSC bei jeder Abgabe dokumentieren?
§ 20 CanG: Datum/Uhrzeit, Mitgliedsnummer (nicht Name zum Datenschutz), Menge in Gramm, Sorte/Chargennummer, THC-Gehalt laut Analyse, ausgebende Person. Unterschrift Mitglied optional aber empfohlen.
Wie lange müssen Abgabeprotokolle aufbewahrt werden?
5 Jahre nach Erstellungsdatum (§ 25 CanG). Sichere Aufbewahrung: verschlüsselt digital oder im verschlossenen Archivordner. Bei Betriebsaufgabe: an die Erlaubnisbehörde übergeben oder DSGVO-konform vernichten.
Welche digitalen Lösungen gibt es für CSC-Protokolle?
Einfache Lösung: verschlüsseltes Excel/Google Sheets mit monatlichem PDF-Export. Professionell: CSC-Manager-Software (vereinsbasiert). DSGVO-Hinweis: Cloud-Lösungen nur mit EU-Hosting und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Was passiert bei fehlenden Abgabeprotokollen bei einer Kontrolle?
Ordnungswidrigkeit nach § 36 CanG – Bußgeld bis 10.000 € pro Verstoß. Bei systematischen Lücken: Verdacht auf unerlaubte Abgabe, möglicher Erlaubnisentzug. Sofortmaßnahme: fehlende Einträge rückwirkend rekonstruieren wenn möglich, Behörde proaktiv informieren.
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