Kurzfassung: Gelegentlicher Cannabiskonsum führt nicht automatisch zum Führerscheinentzug. Entscheidend ist, ob du unter Einfluss gefahren bist und ob die Behörde Hinweise auf regelmäßigen Konsum hat. Mehr zu den Grenzwerten: THC-Grenzwert Auto →
Führerschein und Cannabis: Gelegentlicher Konsum und Fahren sind getrennte Fragen — der 3,5 ng/ml-Grenzwert gilt nur beim Fahren
Wann droht Führerscheinentzug?
Die entscheidende Unterscheidung ist: gelegentlicher Konsum (kein regelmäßiges Konsummuster) vs. regelmäßiger oder täglicher Konsum. Bei gelegentlichem Konsum gilt: Wenn du nicht unter Einfluss fährst und keine weiteren Verdachtsmomente vorliegen, droht kein Entzug. Bei regelmäßigem Konsum hingegen zweifelt die Behörde an der Fahreignung — unabhängig davon, ob du je unter Einfluss gefahren bist.
MPU-Pflicht bei mehrfachen Auffälligkeiten oder über 1,0 ng/ml THC während der Fahrt — kostspielig und belastend
Konsum-Typ und Konsequenzen
Konsummuster
Konsequenz
Risiko
Einmaliger Konsum, kein Fahren unter Einfluss
Kein Entzug, kein MPU
Gering
Gelegentlich, kein Fahren unter Einfluss
Kein Entzug — sofern keine weiteren Hinweise
Gering
Fahren mit THC über 3,5 ng/ml (einmalig)
Bußgeld, Fahrverbot, evtl. MPU-Aufforderung
Mittel
Regelmäßiger Konsum (nachgewiesen)
MPU-Aufforderung, Entzug möglich
Hoch
Täglicher / abhängiger Konsum
MPU, Entzug, Abstinenz-Nachweis nötig
Sehr hoch
THC + Alkohol beim Fahren
Sofortiger Entzug möglich, MPU sicher
Sehr hoch
MPU — Was ist das?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) — umgangssprachlich "Idiotentest" — prüft, ob du noch in der Lage bist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Cannabis-Fällen wird Folgendes untersucht:
Medizinische Untersuchung
Körperliche Untersuchung, Blut- und Urinwerte, Leber- und Nierenwerte auf Anzeichen von Suchtmittelkonsum
Psychologisches Interview
Gespräch über Konsumgeschichte, Trennungsvermögen (Konsum vs. Fahren), Einsicht in problematisches Verhalten
Bei Cannabis: Haaranalyse über 6 Monate oder regelmäßige Blutkontrollen. Keine Abstinenz = keine Fahrerlaubnis
Führerschein zurückbekommen
1
Abstinenz (mind. 12 Monate)
Keine Nachweise für Cannabiskonsum über mindestens 12 Monate. Nachweis via Haaranalyse (6-Monats-Segmente) oder regelmäßige CTox-Blutuntersuchungen.
2
MPU bestehen
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer anerkannten Begutachtungsstelle. Vorbereitung empfohlen — MPU-Kurse oder psychologische Beratung.
3
Wiedererteilung beantragen
Beim zuständigen Straßenverkehrsamt mit positiven MPU-Gutachten und Abstinenznachweis. Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.
Fahranfänger (Probezeit)
Für Fahrer in den ersten 2 Jahren und unter 21 Jahren gilt Null-Toleranz. Schon der kleinste nachweisbare THC-Wert führt zu ASP-Maßnahmen (Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung, Probezeitverlängerung) und ggf. direktem Entzug. Details: Cannabis Strafen →
Nicht automatisch. Entscheidend ist das Konsummuster: Gelegentlicher Konsum ohne Fahren unter Einfluss führt nicht zum Entzug. Bei Hinweisen auf regelmäßigen Konsum oder bei Fahren über dem THC-Grenzwert (3,5 ng/ml) kann die Behörde eine MPU anordnen. Bei Probezeit-Fahranfängern und unter 21 Jahren gilt Null-Toleranz — jeder nachweisbare THC-Wert löst ASP-Maßnahmen aus. Details zu allen Grenzwerten im Cannabis im Auto Guide.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Die MPU wird angeordnet bei: 1) Hinweisen auf regelmäßigen oder täglichen Konsum, 2) Fahren unter Einfluss über 3,5 ng/ml THC, 3) Kombination THC + Alkohol beim Fahren, 4) wiederholten Verstößen. Die MPU prüft Konsumgeschichte, Trennungsvermögen (Konsum vs. Fahren) und Reaktionsleistung. Ohne Vorbereitung bestehen viele nicht — MPU-Kurse sind sehr empfehlenswert.
Wie bekomme ich den Führerschein zurück?
Drei Schritte: 1) Abstinenz mindestens 12 Monate mit Nachweis (Haaranalyse über 6 Monate oder regelmäßige CTox-Bluttests). 2) MPU bei zugelassener Begutachtungsstelle bestehen. 3) Wiedererteilungsantrag beim Straßenverkehrsamt mit positivem MPU-Gutachten. Gesamtdauer: 12–24 Monate. Mehr zum Thema Cannabis & Strafen.
Gilt die 3,5 ng/ml-Grenze für alle Fahrer?
Nein — Null-Toleranz gilt für Fahranfänger in der Probezeit (erste 2 Jahre) und Fahrer unter 21 Jahren: schon kleinste nachweisbare THC-Mengen führen zu ASP-Maßnahmen. Für alle anderen gilt 3,5 ng/ml im Blutserum als Grenzwert (§24a StVG). Medizinische Cannabis-Patienten genießen bei diesem Wert eine gewisse Schutzwirkung, müssen aber tatsächliche Nichtbeeinträchtigung belegen.
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