Grundregel: Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert Besitz und Konsum für Erwachsene im Rahmen definierter Grenzen. Wer diese Grenzen überschreitet oder besondere Verbote missachtet, riskiert Bußgelder bis 1.000 €, Strafverfahren oder den Führerscheinentzug.
Besitz-Grenzen und Konsequenzen
| Situation | Menge | Konsequenz |
|---|---|---|
| Öffentlich — legal | bis 25 g | Straflos |
| Öffentlich — Ordnungswidrigkeit | 25–60 g | Bußgeld bis 1.000 € |
| Öffentlich — Straftat | über 60 g | Freiheitsstrafe möglich |
| Zuhause — legal | bis 50 g | Straflos |
| Zuhause — Ordnungswidrigkeit | 50–100 g | Bußgeld möglich |
| Zuhause — Straftat | über 100 g | Freiheitsstrafe möglich |
Straßenverkehr — THC-Grenzwert
Seit 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für das Führen von Kraftfahrzeugen. Die Konsequenzen nach Bussgeldkatalog:
Erst-Verstoß
500 € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
Zweiter Verstoß
1.000 € Bußgeld + 3 Monate Fahrverbot
Dritter Verstoß
1.500 € Bußgeld + 3 Monate Fahrverbot
Regelmäßiger Konsum + Fahren
MPU + ggf. dauerhafte Fahrerlaubnisentziehung
Unfall unter Einfluss
Straftat — Freiheitsstrafe möglich
Konsum-Verbotszonen
Konsum in folgenden Bereichen ist verboten und wird mit Bußgeld (bis 1.000 €) geahndet:
- In Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
- In Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen (100 m Radius)
- In Anwesenheit von Minderjährigen
- Im Straßenverkehr (als Fahrer oder Beifahrer mit Steuereinfluss)
- Auf dem Gelände von Sportstätten
Konsum-Verbotszonen im Überblick
| Ort / Situation | Konsum erlaubt? | Strafe bei Verstoß |
|---|---|---|
| Privatwohnung / Haus | Erlaubt | Keine (bei legaler Menge) |
| Balkon / Privatgarten (nicht sichtbar) | Erlaubt | Keine |
| Fußgängerzone (7–20 Uhr) | Verboten | Bußgeld bis 1.000 € |
| 100 m Radius um Schulen / Kitas / Spielplätze | Verboten | Bußgeld bis 1.000 € |
| Anwesenheit von Minderjährigen | Verboten | Bußgeld + Straftatrisiko |
| Sportstättengelände | Verboten | Bußgeld bis 1.000 € |
| Als Fahrer im Fahrzeug | Verboten | 500–1.500 € + Fahrverbot |
Häufige Fragen zu Cannabis-Strafen
Was passiert wenn man zu viel Cannabis bei sich hat?
Öffentlich: bis 25 g straflos, 25–60 g Ordnungswidrigkeit (bis 1.000 € Bußgeld), über 60 g Straftat. Zuhause: bis 50 g straflos, 50–100 g Ordnungswidrigkeit möglich, über 100 g Straftat. Im Auto muss Cannabis im Kofferraum sein und nicht griffbereit — auch 25 g im Handschuhfach kann problematisch werden. Vollständige Grenzen: Cannabisgesetz.
Wie viel kostet das Fahren unter Cannabis-Einfluss?
Erstverstoß: 500 € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot. Zweiter Verstoß: 1.000 € + 3 Monate Fahrverbot. Dritter Verstoß: 1.500 € + 3 Monate + MPU möglich. Grenzwert: 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei gleichzeitigem Alkohol: Null-Toleranz für jede THC-Menge. Unfall unter THC: Straftat, Freiheitsstrafe möglich. Details: Cannabis im Auto.
Was passiert beim Konsum in einer Verbotszone?
Konsum in Fußgängerzonen (7–20 Uhr), in 100 m Radius um Schulen, Kitas, Spielplätze, Jugendeinrichtungen oder in Anwesenheit Minderjähriger: Bußgeld bis zu 1.000 €. Auch auf Sportanlagen-Gelände verboten. Privatgelände ist grundsätzlich erlaubt. Die genaue Bußgeldhöhe liegt im Ermessen der Ordnungsbehörde.
Was passiert bei Weitergabe von Cannabis an Minderjährige?
Schwere Straftat nach § 34 CanG: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Kein Unterschied ob entgeltlich oder unentgeltlich. CSC-Mitglieder: zusätzlich kann dem gesamten Verein die Anbauerlaubnis entzogen werden. Besonders strenge Regelung — keine Ausnahmen. Auch Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen ist bereits verboten.
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