Die 500-Mitglieder-Grenze beim Cannabis Social Club
In Deutschland gibt es nur rund 300 zugelassene Cannabis Social Clubs mit je maximal 500 Mitgliedern – das ergibt maximal 150.000 legale CSC-Mitglieder. Millionen Konsumenten bleiben außen vor.
Fakten zur Mitglieder-Obergrenze
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 11 Abs. 1 CanG |
| Maximale Mitgliederzahl | 500 Personen |
| Altersgrenze | 18 Jahre (21 für Hochpotenz-Cannabis) |
| Sanktion bei Überschreitung | Bis 30.000 € Bußgeld |
| Meldepflicht | Aktuelle Mitgliederzahl im Jahresbericht |
Wartelisten-Management
Wartelisten sind keine gesetzliche Pflicht, aber gute Praxis. Datum des Beitrittsantrags dokumentieren, schriftliche Bestätigung an Antragsteller, realistische Wartezeit kommunizieren. Bei Mitgliederabgang (Kündigung, Ausschluss): Nächsten auf Warteliste einladen. DSGVO beachten – Wartelistendaten nur mit Einwilligung speichern, maximale Speicherdauer definieren.
Warum so viele außen vor bleiben
300 Clubs × 500 Mitglieder = 150.000 Plätze bundesweit. Schätzungen zufolge konsumieren 4–5 Millionen Deutsche regelmäßig Cannabis. Das Verhältnis erklärt, warum der Heimanbau (3 Pflanzen legal) für die meisten Konsumenten die einzige realistische Option bleibt.