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Konsumverbot Cannabis Social Club
Glossar

Konsumverbot im CSC

Wo Cannabis konsumiert werden darf und wo nicht — die wichtigsten Verbotszonen nach dem Cannabisgesetz 2024 im Überblick.

Definition: Ein Konsumverbot bezeichnet den gesetzlich oder vereinsintern festgelegten Ausschluss des Cannabiskonsums an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten — auch innerhalb eines Cannabis Social Clubs.

Gesetzliche Konsumverbote nach CanG

Das Cannabisgesetz (CanG) definiert klare Schutzzonen, in denen Cannabiskonsum verboten ist. Diese Verbote gelten bundesweit und unabhängig davon, ob man Mitglied eines Cannabis Social Clubs ist oder Cannabis im privaten Eigenanbau gewonnen hat:

Verbotszone Reichweite / Zeitraum Gesetzliche Grundlage
Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen 200 m Umkreis + Sichtweite §5 CanG
Spielplätze Gesamtes Gelände + Umfeld §5 CanG
Fußgängerzonen 7:00–20:00 Uhr täglich §5 CanG
Sportstätten Gesamtes Gelände §5 CanG
ÖPNV (Busse, Bahnen, Haltestellen) Im gesamten Fahrzeug/Bereich §5 CanG
CSC-Vereinsgelände Gesamtes Gelände + 200 m §23 CanG

Konsumverbot innerhalb des CSC-Geländes

Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung ist Cannabiskonsum auf dem Vereinsgelände eines CSC verboten. §23 CanG schließt die Anbauvereinigung ausdrücklich in die Konsumverbotszonen ein. Das betrifft auch Bereiche direkt vor dem Eingang sowie einen Umkreis von 200 Metern. Ein Cannabis Social Club ist nach dem deutschen Gesetz eine Abholstation — kein Konsumraum. Clubs, die Konsum auf dem Gelände dulden, riskieren damit ihre Anbauerlaubnis. Außerdem gilt innerhalb von CSCs ein absolutes Alkoholabgabeverbot.

Konsumverbot und Straßenverkehr

Ein besonders wichtiges Konsumverbot betrifft den Straßenverkehr. Das Fahren unter Cannabiseinfluss ist in Deutschland strafbar. Seit der Legalisierung gilt ein THC-Grenzwert im Blut von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, der nicht überschritten werden darf. Dies entspricht grob dem Rauchen eines Joints mehrere Stunden vor der Fahrt — ein sicherheitshalber deutlich breiterer Abstand wird empfohlen. Clubs sind verpflichtet, ihre Mitglieder auf diese Regelung hinzuweisen.

Cannabis Social Club Innenraum — Konsumverbot auf dem Vereinsgelände gesetzlich vorgeschrieben
Innerhalb des CSC-Geländes gilt gesetzliches Konsumverbot — ein CSC ist Abholstation, kein Konsumraum

Vereinsinterne Konsumregeln

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus können Clubs eigene Konsumregeln in ihrer Satzung oder Hausordnung festlegen. Manche erlauben Konsum nur in designierten Bereichen, andere beschränken die Konsumdauer oder -menge auf dem Gelände. Solche internen Regeln dienen oft der Außenwirkung des Vereins und dem Schutz der Anbauerlaubnis, da wiederholte Beschwerden aus der Nachbarschaft zur behördlichen Prüfung führen können.

Konsumort-Check: Erlaubt oder verboten?

Ort Status Einschränkung / Grundlage
Eigene WohnungErlaubtPrivatraum — keine Einschränkung durch CanG
Balkon / GartenBedingt erlaubtRücksicht auf Nachbarn empfohlen — kein explizites Verbot
Park ohne SpielplatzErlaubtAußerhalb aller Schutzzonen nach §5 CanG
Fußgängerzone 7–20 UhrVerboten§5 CanG — Bußgeld bis 1.000 €
CSC-Gelände + 200 m UmkreisVerboten§23 CanG — Konsum gefährdet die Anbauerlaubnis
Auto / ÖPNVVerboten§5 CanG + StVG (THC-Grenzwert 3,5 ng/ml)
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Gut geführte Cannabis Social Clubs kommunizieren ihre Konsumregeln transparent an alle Mitglieder.

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Häufige Fragen zum Konsumverbot

Darf ich Cannabis im Cannabis Social Club konsumieren?
Nein. §23 CanG schließt die Anbauvereinigung ausdrücklich in die Konsumverbotszonen ein — Konsum innerhalb des Club-Geländes und in einem Umkreis von 200 Metern ist gesetzlich verboten. Ein CSC ist nach deutschem Recht eine Abholstation, kein Konsumraum. Clubs die Konsum dulden, riskieren ihre Anbauerlaubnis.
Gilt das 200-Meter-Verbot rund um Schulen auch für CSC-Räumlichkeiten?
Ja. Das CanG schreibt vor, dass Cannabis Social Clubs keine Anbauräume in Sicht- oder Rufweite von Schulen, Kitas oder Jugendeinrichtungen betreiben dürfen. Die Schutzzonen gelten sowohl für den Konsum durch Mitglieder als auch für die Lage der Vereinsräume selbst. Clubs bei der Standortwahl müssen diese Abstände einhalten, um die Anbauerlaubnis zu erhalten.
Darf ich nach einem Vereinsbesuch Auto fahren?
Nein — zumindest nicht unmittelbar. Seit der Legalisierung gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Cannabis baut sich deutlich langsamer ab als Alkohol — je nach Konsum und Person kann THC bis zu 12–24 Stunden nachweisbar bleiben. Clubs sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder auf diese Regelung hinzuweisen.
Wo darf man Cannabis nach dem Abholen konsumieren?
Erlaubt ist Konsum im privaten Bereich: zu Hause, in der eigenen Wohnung oder auf privatem Grund. Im Freien ist Konsum außerhalb der gesetzlichen Schutzzonen grundsätzlich legal — nicht erlaubt in Fußgängerzonen zwischen 7–20 Uhr, nicht in Parks mit Spielplätzen und nicht im 200-Meter-Umkreis von Schulen und Kitas. Diskret konsumieren und Rücksicht auf Nichtkonsumenten nehmen.
Was sind die Strafen bei Verstößen gegen das Konsumverbot?
Konsum in Verbotszonen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Für CSC-Betreiber, die Konsum auf dem Gelände dulden, droht zusätzlich der Widerruf der Anbauerlaubnis. Alle Regeln im Überblick: Ratgeber Regeln & Rechte.

Verwandte Begriffe

Jugendschutz Suchtprävention Cannabisgesetz (CanG) THC-Grenzwert Anbauerlaubnis Cannabis Social Club Ratgeber: Regeln & Rechte Ratgeber: CSC finden Mitgliedschaft
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