Vorstand im Anbauverein: grundsätzlich ehrenamtlich
Ein Anbauverein ist ein eingetragener Verein. Im Vereinsrecht arbeitet der Vorstand grundsätzlich ehrenamtlich. Eine Vergütung ist nur möglich, wenn die Satzung des Vereins sie ausdrücklich erlaubt. Zusätzlich gilt für Anbauvereine: Sie arbeiten nicht-kommerziell, Gewinne dürfen nicht an Mitglieder oder Vorstand ausgeschüttet werden, alle Einnahmen dienen dem Vereinszweck.
Wann eine Vergütung möglich ist
- Satzung: Sie muss Vergütungen für den Vorstand vorsehen, sonst ist der Vorstand unentgeltlich tätig.
- Mitgliederversammlung: Satzungsänderungen beschließen die Mitglieder, damit entscheidet auch die Gemeinschaft über Vergütungen.
- Angemessenheit: Zahlungen müssen zum Vereinszweck passen und dürfen nicht wie Gewinnausschüttung wirken.
- Steuern: Für ehrenamtliche Tätigkeit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Freibeträge. Lass das im Einzelfall von einem Steuerberater klären.
Angestellte sind etwas anderes
Von der Vorstandsarbeit zu unterscheiden sind Beschäftigte, die der Verein anstellt, etwa für Anbau, Ausgabe oder Verwaltung. Für sie gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln (Jobs im Anbauverein). Aufgaben und Haftung des Vorstands beschreibt Anbauverein Vorstand.
Was du als Mitglied tun kannst
- Satzung lesen und nach Vergütungsregeln fragen (Satzung prüfen)
- Auf der Mitgliederversammlung nach dem Jahresabschluss fragen
- Prüfen, ob Einnahmen und Ausgaben transparent dargestellt werden
- Bei Unklarheiten den Vorstand direkt ansprechen
Häufige Fragen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Cannabisgesetz und die Satzung des jeweiligen Anbauvereins.
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