Mitgliedschaft

Anbauverein ohne deutschen Wohnsitz: Touristen und Ausländer

Kann ich als Tourist, Ausländer oder Neuzugezogener Mitglied in einem Anbauverein werden? Die wichtigsten Punkte.

Wohnsitz in Deutschland als Voraussetzung

Für die Aufnahme in einen Anbauverein brauchst du einen Wohnsitz in Deutschland. Vereine verlangen dafür meist eine aktuelle Meldebescheinigung (Unterlagen-Checkliste). Zusätzlich musst du mindestens 18 Jahre alt sein und darfst nur in einem Anbauverein Mitglied sein.

Touristen und Besucher

Wer nur zu Besuch in Deutschland ist, kann nicht Mitglied werden. Anbauvereine dürfen Cannabis ausschließlich an ihre eigenen Mitglieder abgeben, eine Abgabe an Gäste oder Touristen ist nicht erlaubt. Auch eine kurze Probemitgliedschaft ersetzt den Wohnsitz nicht.

Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland

Die Staatsangehörigkeit steht nicht im Mittelpunkt, entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland. Wer hier gemeldet ist, kann sich wie jeder andere bewerben. Prüfe vorab, welche Nachweise der jeweilige Verein verlangt, und sprich ihn an, wenn du Fragen zu Dokumenten hast.

Umgezogen? Das gilt bei Wohnortwechsel

Bist du in eine andere Stadt gezogen, kannst du oft im Verein bleiben oder dich im neuen Wohnort neu bewerben. Wie der Austritt abläuft, steht in Anbauverein kündigen. Vereine in deiner neuen Stadt findest du über die Suche in deiner Nähe.

Häufige Fragen

Kann ich als Tourist in einen Anbauverein?
Nein. Eine Mitgliedschaft setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus, und Anbauvereine geben nur an Mitglieder ab.
Brauche ich für den Anbauverein die deutsche Staatsangehörigkeit?
Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland, nicht die Staatsangehörigkeit. Welche Nachweise nötig sind, legt der Verein fest.
Welchen Nachweis verlangen Anbauvereine für den Wohnsitz?
Meist eine aktuelle Meldebescheinigung zusammen mit Ausweis oder Reisepass. Die genauen Unterlagen nennt der jeweilige Verein.
Kann ich im Anbauverein bleiben, wenn ich umziehe?
Das hängt von der Satzung des Vereins ab. Frage beim Vorstand nach, oder bewirb dich im neuen Wohnort bei einem anderen Verein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Cannabisgesetz und die Satzung des jeweiligen Anbauvereins.

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