Ein Cannabis Social Club (CSC) ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und es untereinander nicht-kommerziell weitergeben. Geregelt in den §§ 26–43 des Cannabisgesetzes (CanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat.
Im Gegensatz zu einem Coffeeshop oder einem Dispensary ist ein CSC kein Geschäft. Es gibt keinen Verkauf — nur die Weitergabe von gemeinschaftlich angebautem Cannabis an Mitglieder. Der Preis deckt ausschließlich die Anbaukosten.
Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben und brauchen eine offizielle Anbauerlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Jeder Club ist ein eingetragener Verein (e.V.) mit Satzung, Vorstand und Mitgliederversammlung.
Quelle: Cannabisgesetz (CanG) §§ 26–43 · Stand: 1. April 2024
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