Haftung im Cannabis Social Club: was Vorstand und Mitglieder riskieren

Der e.V. schützt Mitglieder vor Vereinsschulden — aber nicht vor Strafverfolgung bei CanG-Verstößen. Vorstandsmitglieder haften persönlich bei grober Fahrlässigkeit, und Abgabe an Minderjährige ist eine Straftat die keine Versicherung abdeckt.

Haftungsverteilung im CSC

Countdown-Kalender — Wartezeit CSC
Viele CSCs haben Wartelisten — Geduld ist gefragt bis zur Mitgliedschaft
SzenarioBetroffene PersonRechtsgrundlageAbsicherbar?
VereinsschuldenVerein (e.V.)§ 31 BGBVereinsvermögen
Grob fahrlässige FührungVorstand persönlich§ 31a BGBD&O-Versicherung
Abgabe an MinderjährigeAusgebende Person + Vorstand§ 34 CanGNein (Strafttat)
Sachschäden bei VereinstätigkeitVereinVereinshaftpflichtVersicherung

Das Vier-Augen-Prinzip schützt den Vorstand

Kein Vorstandsmitglied sollte Cannabis alleine ausgeben — immer mindestens zwei Personen dabei, beide unterzeichnen das Abgabeprotokoll. Das schützt bei späteren Anschuldigungen und zeigt Behörden dass der Verein Compliance ernst nimmt. Protokoll aufbewahren: mindestens 10 Jahre.

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