CSC Sozialarbeiter-Pflicht: Was § 23 CanG wirklich fordert
Viele CSC-Gründer stolpern über § 23 CanG – die Pflicht zur Suchtprävention. Was genau verlangt das Gesetz? Braucht jeder Anbauverein einen fest angestellten Sozialarbeiter?
Was das Gesetz sagt
§ 23 Abs. 1 CanG: Anbauvereinigungen müssen sicherstellen, dass Mitglieder, die Anzeichen von problematischem Konsumverhalten zeigen, an Beratungs- und Behandlungsangebote verwiesen werden. Außerdem müssen Mitglieder regelmäßig über Risiken informiert werden.
Praktische Umsetzungsmöglichkeiten
| Option | Geeignet für | Kosten ca. |
|---|---|---|
| Kooperation Drogenberatungsstelle | Alle CSCs | Oft kostenlos |
| Honorar-Sozialarbeiter (monatlich) | CSCs 50-200 Mitglieder | 200-800€/Monat |
| Qualifiziertes Vorstandsmitglied | Kleine CSCs | Weiterbildungskosten |
| Fest angestellter Sozialarbeiter | Große CSCs 300-500 Mitglieder | 2.500-4.000€/Monat |
Dokumentationspflicht
Die Behörde kann jederzeit prüfen. Folgendes sollte dokumentiert sein:
- Kooperationsvertrag oder Honorarvertrag mit Berater/Beratungsstelle
- Protokolle der Suchtpräventionsveranstaltungen (Datum, Thema, Teilnehmerzahl)
- Ausgehändigte Informationsmaterialien (Muster aufheben)
- Verweise auf Beratungsstellen (anonymisiert dokumentiert)