Mitgliedschaft

Anbauverein ab 18: Mindestalter und Grenzen unter 21

Wer darf Mitglied im Anbauverein werden? Das Mindestalter, die Grenzen für junge Erwachsene und was für Minderjährige gilt.

Mindestalter: Mitglied ab 18 Jahren

In einen Anbauverein darfst du erst mit 18 Jahren eintreten, Ausnahmen gibt es nicht. Vereine prüfen das Alter bei der Aufnahme mit Ausweis oder Reisepass (Unterlagen-Checkliste). Zusätzlich brauchst du einen Wohnsitz in Deutschland und darfst nur in einem Verein Mitglied sein.

Grenzen für Mitglieder unter 21 Jahren

Zwischen 18 und 20 Jahren gelten strengere Regeln als für ältere Mitglieder:

  • Eine geringere monatliche Höchstmenge (bis zu 30 Gramm statt 50 Gramm pro Monat)
  • Ein begrenzter THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent
  • Die tägliche Höchstmenge von 25 Gramm gilt weiterhin für alle Mitglieder

Alle Mengen im Überblick findest du in den Abgaberegeln. Wie du THC-Angaben liest, erklärt Sorten und THC-Gehalt.

Was gilt für Minderjährige?

Unter 18 Jahren ist keine Mitgliedschaft möglich. Anbauvereine dürfen Cannabis nicht an Minderjährige abgeben, und Jugendschutz ist ein Pflichtbestandteil im Verein (Jugendschutz). Wer noch nicht volljährig ist, kann sich vor der Volljährigkeit nicht auf eine Warteliste verlassen, die Mitgliedschaft beginnt erst mit 18.

Wie geht es nach der Aufnahme weiter?

Sobald du Mitglied bist, gelten die Regeln deines Vereins und die gesetzlichen Grenzen. Wie die Aufnahme abläuft, steht im Ratgeber Anbauverein bewerben, passende Vereine findest du in der Suche in deiner Nähe.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich in einen Anbauverein?
Ab 18 Jahren. Eine Mitgliedschaft unter 18 ist nicht möglich.
Was ist unter 21 anders im Anbauverein?
Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren erhalten weniger Cannabis pro Monat und nur Sorten mit höchstens 10 Prozent THC.
Dürfen Minderjährige in einen Anbauverein?
Nein. Anbauvereine dürfen nicht an Minderjährige abgeben, und die Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit voraus.
Wie weist man sein Alter im Anbauverein nach?
Meist mit Personalausweis oder Reisepass bei der Aufnahme und bei der Abholung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Cannabisgesetz und die Satzung des jeweiligen Anbauvereins.

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