CSC Mitglied: Rechte, Pflichten und was man vor dem Beitritt wissen sollte
Cannabis Social Clubs sind Anbauvereine — keine Shops. Wer beitritt, wird Vereinsmitglied mit Rechten und Pflichten. Was das konkret bedeutet, welche Mengen man beziehen darf und worauf man achten sollte.
Was ein CSC ist — und was nicht
Ein Cannabis Social Club (CSC, auch Anbauverein) ist ein eingetragener Verein der gemeinschaftlich Cannabis anbaut und an Mitglieder abgibt. Wichtige Unterschiede zum Kauf im Laden:
- Kein Verkauf — es handelt sich um Abgabe an Mitglieder (rechtlich ein Unterschied)
- Mitglieder sind Vereinsmitglieder, kein Kundenverhältnis
- Vereine müssen kostendeckend arbeiten, kein Gewinnziel
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein (gesetzliche Begrenzung)
- Nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland (muss beim Beitritt nachgewiesen werden)
Mitgliedsrechte: was steht mir zu
Als Vereinsmitglied hast du folgende Rechte:
- Bezugsrecht: Bis 50g Cannabis pro Monat (21+) oder 30g (18–21 Jahre)
- Tageslimit: Maximal 25g an einem Tag mitnehmen
- Informationsrecht: Angaben über Sorte, THC-Gehalt und Herkunft
- Vereinsdemokratie: Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen, Mitgestaltung der Vereinssatzung
- Einsicht in Vereinsfinanzen: Als Mitglied hast du Recht auf Einblick in Jahresabschlüsse
- Kündigung: Jederzeit möglich gemäß Satzung (meist mit Monatsfrist)
Mitgliedspflichten: was erwartet wird
- Mitgliedsbeitrag regelmäßig zahlen
- Kein Weitergeben von Cannabis an Nichtmitglieder — das ist der schwerste mögliche Verstoß
- Altersnachweis beim Beitritt und bei der Abgabe
- Suchtpräventionsberatung muss angeboten werden (jährlich); verpflichtend für Mitglieder unter 21
- Konsum-Regeln des Vereins einhalten (variiert je Club)
- Keine Abgabe in Sicht- oder Rufweite von Schulen, Spielplätzen etc.
Was darf ein CSC abgeben — und was nicht
| Produkt | Erlaubt? |
|---|---|
| Cannabisblüten (selbst angebaut) | Ja |
| Haschisch / Konzentrate | Nicht explizit geregelt — meistens nein |
| Samen (bis 5 Stück pro Monat) | Ja, an Mitglieder |
| Stecklinge | Ja, an Mitglieder |
| Edibles, Öle | Nein |
| Cannabis von anderen CSCs oder Privatpersonen | Nein |
Warnsignale bei CSCs
Nicht jeder Verein arbeitet seriös. Auf diese Punkte achten:
- Kein Impressum oder fehlende Vereinsregistrierung
- Keine offizielle Lizenz / Zulassung durch zuständige Behörde
- Keine Angaben über THC-Gehalt oder Sorte bei der Abgabe
- Beitritt ohne Wohnsitznachweis möglich
- Konsum auf dem Vereinsgelände in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen
- Keine Mitgliederversammlung oder undurchsichtige Vereinsführung
Wartezeiten und Aufnahmestopp
Viele CSCs haben aufgrund der 500-Mitglieder-Begrenzung Wartelisten. Einige Clubs haben innerhalb von Stunden nach dem Launch ihre maximale Mitgliederzahl erreicht. Auf der Warteliste zu sein bedeutet: man ist registriert, aber noch kein vollständiges Mitglied und darf noch nichts beziehen.
Tipp: Mehrere CSCs in der Region im Auge behalten und auf Öffnungen mehrerer Bewerbungen setzen. Das Verzeichnis auf CannaSocialClub.de zeigt aktive Vereine mit Kontaktdaten.
Eigenanbau parallel zum CSC
CSC-Mitgliedschaft und Eigenanbau schließen sich nicht aus. Jede volljährige Person in Deutschland darf gleichzeitig Mitglied in einem CSC sein und zuhause bis zu 3 Pflanzen anbauen. Die 50g-Besitzgrenze gilt für die Gesamtmenge — nicht getrennt nach Herkunft.