CSC Mitglied ausschließen — Rechte, Verfahren & CanG
Ein Cannabis Social Club kann Mitglieder unter bestimmten Bedingungen ausschließen — aber nur mit klarem Verfahren, Anhörungsrecht und satzungskonformer Dokumentation. Wer Fehler macht, riskiert Anfechtungsklagen.
Gesetzliche Grundlagen
| Rechtsgrundlage | Relevanz für CSC-Ausschluss |
|---|---|
| § 25 BGB (Vereinsrecht) | Grundsatz: Ausschluss nur satzungskonform |
| § 26 CanG (Pflichten CSC) | Compliance-Verstöße als Ausschlussgrund |
| § 34 BGB (Stimmrecht) | Betroffenes Mitglied darf nicht mitabstimmen |
| Satzung des Vereins | Primäre Rechtsquelle — muss Ausschlussregeln enthalten |
Ablauf eines rechtssicheren Ausschlussverfahrens
1. Schriftliche Abmahnung bei erstmaligem Verstoß (außer bei schwerwiegendem Einzelfall). 2. Schriftliche Anhörungseinladung mit Fristsetzung (mind. 14 Tage). 3. Anhörung protokollieren. 4. Vorstandsbeschluss mit Begründung. 5. Schriftliche Ausschlussmitteilung inkl. Berufungsbelehrung. 6. Mitgliederlistenstreichung und ggf. Entzug der Abgabeberechtigung. Alle Schritte dokumentieren — bei CanG-Behördenprüfungen kann das verlangt werden.
Häufige Fehler
Fehlende Anhörung ist der häufigste Grund, warum Ausschlüsse vor Gericht scheitern. Ebenso problematisch: Ausschlussgründe, die nicht in der Satzung stehen. CSCs sollten ihre Satzung jährlich auf Vollständigkeit prüfen — gerade nach den CanG-Änderungen 2024.