CSC Mitglied ausschließen — Rechte, Verfahren & CanG

Ein Cannabis Social Club kann Mitglieder unter bestimmten Bedingungen ausschließen — aber nur mit klarem Verfahren, Anhörungsrecht und satzungskonformer Dokumentation. Wer Fehler macht, riskiert Anfechtungsklagen.

Gesetzliche Grundlagen

Gemeinschaft im Cannabis Social Club
Der CSC lebt von aktiver Mitgliedschaft — gemeinsam Anbauen, gemeinsam profitieren
RechtsgrundlageRelevanz für CSC-Ausschluss
§ 25 BGB (Vereinsrecht)Grundsatz: Ausschluss nur satzungskonform
§ 26 CanG (Pflichten CSC)Compliance-Verstöße als Ausschlussgrund
§ 34 BGB (Stimmrecht)Betroffenes Mitglied darf nicht mitabstimmen
Satzung des VereinsPrimäre Rechtsquelle — muss Ausschlussregeln enthalten

Ablauf eines rechtssicheren Ausschlussverfahrens

1. Schriftliche Abmahnung bei erstmaligem Verstoß (außer bei schwerwiegendem Einzelfall). 2. Schriftliche Anhörungseinladung mit Fristsetzung (mind. 14 Tage). 3. Anhörung protokollieren. 4. Vorstandsbeschluss mit Begründung. 5. Schriftliche Ausschlussmitteilung inkl. Berufungsbelehrung. 6. Mitgliederlistenstreichung und ggf. Entzug der Abgabeberechtigung. Alle Schritte dokumentieren — bei CanG-Behördenprüfungen kann das verlangt werden.

Häufige Fehler

Fehlende Anhörung ist der häufigste Grund, warum Ausschlüsse vor Gericht scheitern. Ebenso problematisch: Ausschlussgründe, die nicht in der Satzung stehen. CSCs sollten ihre Satzung jährlich auf Vollständigkeit prüfen — gerade nach den CanG-Änderungen 2024.

Häufige Fragen

Wann darf ein CSC ein Mitglied ausschließen?
Ein Ausschluss ist möglich bei: Verstößen gegen die Abgaberegeln (z. B. Weitergabe an Minderjährige), Beitragsrückstand, Verstoß gegen Konsumverbote im Vereinsgelände oder schwerwiegendem Vertrauensbruch. Die genauen Gründe müssen in der Satzung verankert sein.
Muss das Mitglied vor dem Ausschluss angehört werden?
Ja — das Anhörungsrecht ist nach allgemeinem Vereinsrecht (§ 25 BGB) und meist auch nach CanG-Compliance-Anforderungen zwingend. Das Mitglied muss schriftlich über die Vorwürfe informiert werden und eine angemessene Frist zur Stellungnahme (mind. 14 Tage) erhalten.
Welches Gremium entscheidet über den Ausschluss?
Laut Satzung meist der Vorstand oder ein eigenes Schiedskomitee. Der Beschluss muss protokolliert werden. Eine Berufungsmöglichkeit (z. B. Mitgliederversammlung) ist empfehlenswert und erhöht die Rechtssicherheit.
Was passiert mit bereits bezahltem Jahresbeitrag beim Ausschluss?
Das hängt von der Satzung ab. Ohne explizite Regelung gilt: Der Beitrag wird bei schuldhaftem Ausschluss in der Regel nicht zurückerstattet. Bei unverschuldetem Austritt (z. B. Umzug) empfehlen viele CSCs eine anteilige Erstattung — das schafft Vertrauen.
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