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Cannabis und Autofahren: Der 3,5 ng/ml Grenzwert erklärt

Was der neue Grenzwert nach CanG bedeutet, wie lange THC nachweisbar ist, wie Speicheltests funktionieren und was bei einer Kontrolle droht.

Rechtlicher Stand (2024): Der 3,5 ng/ml Grenzwert gilt seit August 2024. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt weiterhin 0,0 ng/ml. Dieser Ratgeber ist informativ – er ersetzt keine Rechtsberatung.

Grenzwerte und Konsequenzen im Überblick

Bundestag-Debatte zum Cannabisgesetz
Das CanG trat am 1. April 2024 in Kraft — ein historischer Schritt in der deutschen Drogenpolitik
Situation Grenzwert (Blutserum) Konsequenz Rechtsgrundlage
Fahren (allgemein, ab 21) ≤ 3,5 ng/ml THC Legal (sofern keine Beeinträchtigung) CanG + StVG § 24a
Fahren (allgemein, ab 21) > 3,5 ng/ml THC 500€ Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte StVG § 24a Abs. 2
Cannabis + Alkohol (≥ 0,2 ‰) Jeder THC-Wert Ordnungswidrigkeit, höhere Bußgelder StVG § 24a Abs. 3
Fahranfänger / unter 21 Jahre Jeder Nachweis > 0 ng/ml Bußgeld, Fahrverbot, MPU möglich StVG § 24c
Sichtbare Fahrunsicherheit Jeder THC-Wert Strafanzeige §316 StGB (Trunkenheitsfahrt) StGB § 316
MPU-Anordnung Wiederholte Verstöße oder Suchthinweise Medizinisch-Psychologische Untersuchung FeV § 46 i.V.m. Anlage 4

Abbauzeiten: Wann unter Grenzwert?

Gelegentlicher Konsum (1 Joint):

  • Peak THC im Blut: 15–30 Min. nach Inhalation
  • Unter 3,5 ng/ml: meist nach 3–6 Stunden
  • Sicherheitsempfehlung: 8 Stunden warten

Regelmäßiger Konsum (täglich):

  • THC akkumuliert im Fettgewebe
  • Nüchtern-THC-Wert kann bereits > 3,5 ng/ml sein
  • Faustformel: 24 Stunden nach letztem Konsum – aber keine Garantie
  • Bei Unsicherheit: fahren Sie nicht

Polizeikontrolle: Ablauf

  1. Sichtprüfung: Geruch, Augen, Verhalten – subjektive Einschätzung
  2. Speicheltest: Dräger oder DrugWipe – Vortest, Ergebnis in 5 Min.
  3. Positiver Schnelltest: Begleitung zur Blutabnahme durch Arzt
  4. Blutprobe: Analysiert auf THC (ng/ml Serum), nicht auf Metabolite
  5. Laborbefund: Kommt nach 2–4 Wochen, dann folgt Bußgeldbescheid

Hinweis: Man muss den Schnelltest und die Blutabnahme nicht aktiv verweigern – Mitwirkungspflicht gilt. Verweigerung kann als Indiz gewertet werden.

Besondere Risikogruppen

  • Unter 21 / Fahranfänger (0,0 ng/ml): Absolutes Nulltoleranz-Gebot beim Fahren – kein Cannabis vor dem Fahren, unabhängig von der Wartezeit
  • Berufskraftfahrer (LKW, Bus): Berufsrechtlich strengere Anforderungen, MPU-Risiko bei Auffälligkeit
  • Medizinisches Cannabis: Gleiches Recht wie Freizeitkonsum – der Grenzwert gilt auch für Patienten
  • Kombinationskonsum Alkohol + Cannabis: Schon ab 0,2 Promille + jeglichem THC-Nachweis: Ordnungswidrigkeit mit erhöhten Bußgeldern

Häufige Fragen: Cannabis und Autofahren

Seit der CanG-Reform (August 2024) gilt in Deutschland ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum beim Autofahren. Unterhalb dieses Wertes ist Fahren grundsätzlich erlaubt (außer bei unter 21-Jährigen und Fahranfängern – für sie gilt 0,0 ng/ml). Achtung: Kombinationskonsum mit Alkohol (ab 0,2 Promille) ist zusätzlich strafbar.
THC selbst fällt bei gelegentlichen Konsumenten innerhalb von 3–6 Stunden unter den 3,5 ng/ml Grenzwert. Bei regelmäßigen Konsumenten dauert es länger, da THC im Fettgewebe gespeichert wird. Faustregel: 4–6 Stunden nach einmaligem Konsum (1 Joint) + keine Beeinträchtigung = in der Regel unter Grenzwert. Sicherheitsempfehlung: mind. 8–12 Stunden warten.
Der Dräger DrugTest 5000 und ähnliche Geräte testen Speichel auf THC. Nachweiszeitraum: 1–3 Stunden nach Konsum. Der Speicheltest ist ein Vortest – er ersetzt nicht die Blutprobe, die den 3,5 ng/ml Grenzwert bestimmt. Positiver Schnelltest = Blutabnahme durch Arzt bei der Polizei.
Bei Überschreitung von 3,5 ng/ml THC im Blutserum: Ordnungswidrigkeit, 500€ Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg. Bei Zusatz-Alkohol oder Fahranfänger/unter 21: strengere Regelungen. Bei offensichtlicher Fahrunsicherheit droht Strafanzeige §316 StGB.

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