Das Alkohol-Trenngebot im Cannabis Social Club
Das Trenngebot ist eine der am häufigsten unterschätzten Regelungen des CanG. Viele Vereine denken es betreffe nur die Cannabis-Abgabe – es gilt für alle Vereinsräume.
Trenngebot: Was genau verboten ist
| Situation | Erlaubt? |
|---|---|
| Bier auf Vereinsversammlung im Vereinsraum | Nein |
| Weinflaschen im Lagerraum des Vereins | Nein (sichtbar aufbewahrt) |
| Vereinsfeier im Vereinsheim | Ohne Alkohol |
| Grillfest im Garten der gemieteten Halle | Kommt auf Vereinbarung an |
| Vereinsfeier in externer Gaststätte | Gaststättenrecht gilt |
Praktische Umsetzung
Vereinsreglement: Klausel aufnehmen "kein Alkohol in Vereinsräumen". Neue Mitglieder bei Aufnahme unterschreiben lassen. Bei Veranstaltungen: Aushang + mündliche Erinnerung. Alkohol-freie Getränke anbieten – Wasser, Saft, alkoholfreies Bier. Visitenkarten der örtlichen Gastro für Vereinsfeiern die Alkohol einschließen.