Das Alkohol-Trenngebot im Cannabis Social Club

Das Trenngebot ist eine der am häufigsten unterschätzten Regelungen des CanG. Viele Vereine denken es betreffe nur die Cannabis-Abgabe – es gilt für alle Vereinsräume.

Trenngebot: Was genau verboten ist

Gemeinschaft im Cannabis Social Club
Der CSC lebt von aktiver Mitgliedschaft — gemeinsam Anbauen, gemeinsam profitieren
SituationErlaubt?
Bier auf Vereinsversammlung im VereinsraumNein
Weinflaschen im Lagerraum des VereinsNein (sichtbar aufbewahrt)
Vereinsfeier im VereinsheimOhne Alkohol
Grillfest im Garten der gemieteten HalleKommt auf Vereinbarung an
Vereinsfeier in externer GaststätteGaststättenrecht gilt

Praktische Umsetzung

Vereinsreglement: Klausel aufnehmen "kein Alkohol in Vereinsräumen". Neue Mitglieder bei Aufnahme unterschreiben lassen. Bei Veranstaltungen: Aushang + mündliche Erinnerung. Alkohol-freie Getränke anbieten – Wasser, Saft, alkoholfreies Bier. Visitenkarten der örtlichen Gastro für Vereinsfeiern die Alkohol einschließen.

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