Was steht dir als Mitglied zu — und was musst du einhalten? Alle Rechte und Pflichten nach CanG kompakt erklärt.
Wichtig: Rechte und Pflichten ergeben sich aus zwei Quellen: dem CanG (bundesgesetzlich) und der Vereinssatzung des jeweiligen Clubs (kann strengere Regeln enthalten).
Deine Rechte als Anbauverein-Mitglied
Cannabis-Zuteilung
Das Kernrecht: Monatlich bis zu 50 g Cannabis (über 21 J.) bzw. 30 g (18–20 J.). Täglich max. 25 g. Die Zuteilung erfolgt aus dem clubeigenen Anbau — du zahlst nur den Mitgliedsbeitrag, kein Kaufpreis.
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht. Über Sortenauswahl, Anbaumethoden, Beitragserhöhungen und Vorstandswahlen wird demokratisch abgestimmt. Grundlage: Vereinssatzung.
Aktives & passives Wahlrecht
Du kannst wählen und dich selbst für Vorstandspositionen oder Ausschüsse aufstellen lassen — sofern du die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllst.
Einsicht in Vereinsunterlagen
Du hast Recht auf Einsicht in Jahresbericht, Finanzen und Protokolle der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist dir gegenüber auskunftspflichtig.
Information über Clubentscheidungen
Der Vorstand muss Mitglieder über alle wesentlichen Entscheidungen informieren — insbesondere über Beitragsänderungen, Satzungsänderungen und behördliche Auflagen.
Beschwerderecht
Fühlst du dich ungerecht behandelt, kannst du formellen Widerspruch einlegen und eine außerordentliche Mitgliederversammlung einfordern (Regelung in Satzung, oft ab 10 % der Mitglieder).
Mitglieder können bei der Jahresversammlung aktiv über Sorten und Anbaumethoden mitentscheiden
Deine Pflichten als Anbauverein-Mitglied
Mitgliedsbeitrag zahlen
Der monatliche Beitrag ist die Grundlage für den Anbau. Bei Zahlungsverzug kann der Club die Zuteilung aussetzen und bei anhaltender Nichtzahlung das Mitglied ausschließen.
Ein-Club-Regel einhalten
Du darfst gleichzeitig nur in einem Anbauverein Mitglied sein. Bei Verstößen droht Ausschluss aus beiden Clubs — und mögliche Strafverfolgung.
Keine Weitergabe an Dritte
Cannabis aus dem Anbauverein ist ausschließlich für deinen Eigenkonsum. Weitergabe an Nicht-Mitglieder — auch kostenlos — ist nach § 34 CanG strafbar.
Kein Konsum vor Minderjährigen
Das CanG verbietet den Konsum von Cannabis in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren sowie in Sicht- und Rufweite von Schulen und Kitas.
Suchtprävention — Pflichtveranstaltung
Mindestens einmal jährlich muss jedes Mitglied an einer Sucht- und Präventionsveranstaltung des Clubs teilnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 22 CanG).
Änderungen melden
Adresswechsel, Verlust des deutschen Wohnsitzes oder eine weitere Clubmitgliedschaft müssen dem Vorstand unverzüglich gemeldet werden.
Hausordnung einhalten
Jeder Club hat eigene Regeln für den Aufenthalt in Vereinsräumen: Rauchverbote, Verhaltensregeln, Schließzeiten. Diese sind einzuhalten.
Rechte vs. Pflichten — Überblick
Rechte
Pflichten
Monatliche Cannabis-Zuteilung
Stimmrecht (1 Mitglied = 1 Stimme)
Aktives & passives Wahlrecht
Einsicht in Unterlagen
Information durch Vorstand
Beschwerderecht
Monatsbeitrag zahlen
Ein-Club-Regel einhalten
Keine Weitergabe an Dritte
Kein Konsum vor Minderjährigen
Suchtpräventionskurs (1x/Jahr)
Hausordnung einhalten
Noch kein Anbauverein-Mitglied?
161 Anbauvereine nehmen aktuell neue Mitglieder auf — finde deinen Club.
Welche Rechte habe ich als Mitglied im Anbauverein?
Du hast Recht auf monatliche Cannabis-Zuteilung (bis 50 g), Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen, Einsicht in Vereinsunterlagen und Information durch den Vorstand über alle wesentlichen Entscheidungen.
Welche Pflichten habe ich als Anbauverein-Mitglied?
Monatsbeitrag zahlen, Ein-Club-Regel einhalten, Cannabis nur für Eigenkonsum nutzen, jährlich am Suchtpräventionskurs teilnehmen, Hausordnung einhalten und Änderungen (Adresse, Mitgliedschaft) melden.
Darf ich mein Vereins-Cannabis weitergeben?
Nein — auch kostenlos nicht. Weitergabe an Personen, die kein Mitglied desselben Clubs sind, ist nach § 34 CanG strafbar. Das gilt auch für Familienangehörige und Freunde.
Kann ich als Mitglied bei der Sortenauswahl mitentscheiden?
Ja. In der Mitgliederversammlung können Sortenauswahl und Anbaumethoden abgestimmt werden. Wie viel Mitspracherecht Mitglieder haben, hängt von der Vereinssatzung ab — lies sie vor der Mitgliedschaft.