Stand: April 2026 — Das Konsumverbot auf dem CSC-Gelände gilt seit dem 1. Juli 2024 und ist in § 11 CanG verankert. Wer dagegen verstößt, riskiert den Ausschluss aus dem Verein und gefährdet die Genehmigung des gesamten Clubs.
Konsumverbot auf dem Vereinsgelände (§ 11 CanG)
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Menschen stellen sich einen Cannabis Social Club wie einen Coffeeshop vor — man geht hin, kauft Cannabis, setzt sich und konsumiert. Das ist falsch.
§ 11 CanG verbietet den Konsum von Cannabis auf dem Gelände einer Anbauvereinigung ausdrücklich. Das umfasst alle Bereiche des Vereinsgeländes: Innenräume, Außengelände, Parkplätze, Zugänge. Wer auf dem CSC-Gelände konsumiert, verstößt gegen das Gesetz.
Hinzu kommt der 200-Meter-Konsumverbot-Radius: Cannabis darf auch in einem Umkreis von 200 Metern um das Vereinsgelände nicht konsumiert werden. Wer sich also unmittelbar nach der Abholung vor dem Club oder in der angrenzenden Straße eine Zigarette dreht, bewegt sich noch im Verbotsbereich.
Warum CSC kein Coffeeshop ist — der wichtigste Unterschied
Der Vergleich mit Coffeeshops in den Niederlanden ist naheliegend, aber irreführend. Die Modelle unterscheiden sich grundlegend:
Merkmal
CSC (Deutschland)
Coffeeshop (NL)
Rechtsform
Gemeinnütziger Verein
Gewerbebetrieb
Zugang
Nur Mitglieder
Alle Erwachsenen
Konsum vor Ort
Verboten
Erlaubt
Gewinnerzielung
Verboten
Erlaubt
Eigenanbau
Pflicht
Nicht vorgeschrieben
Max. Menge pro Person/Tag
25 g
5 g
Das deutsche Modell ist bewusst restriktiver gestaltet als die niederländischen Coffeeshops. Der CSC ist eine Selbstversorgungsgemeinschaft, kein Konsumlokal.
Wo du legal Cannabis konsumieren kannst
Nach aktuellem Recht (Stand April 2026) ist Cannabis-Konsum in folgenden Bereichen grundsätzlich erlaubt:
Zuhause (Wohnung): Der sicherste und unproblematischste Ort. Nur eingeschränkt, wenn Minderjährige im Haushalt leben.
Privater Garten: Nicht von öffentlichen Flächen einsehbar, keine Minderjährigen in der Nähe.
Nicht einsehbarer Balkon: Rechtlich zulässig, zivilrechtlich aber oft Streitpunkt mit Nachbarn.
Bestimmte öffentliche Orte: Außerhalb der gesetzlichen Schutzzonen und abseits von Fußgängerzonen und belebten Plätzen.
Konsumverbotszonen im öffentlichen Raum
Auch außerhalb des CSC-Geländes gibt es zahlreiche Orte, an denen Konsum verboten ist:
Im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas, Spielplätze und Jugendeinrichtungen
In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
In öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnsteigen
Im fahrenden Auto (sowohl als Fahrer als auch als Mitfahrer)
An Arbeitsplätzen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers
Im Sichtbereich von Minderjährigen
Was passiert, wenn man auf dem Vereinsgelände erwischt wird
Für das Mitglied, das auf dem Vereinsgelände konsumiert, drohen:
Sofortiger Vereinsausschluss gemäß Satzung (die meisten CSC haben diese Klausel explizit)
Bußgeld nach OWiG (Ordnungswidrigkeitsrecht)
In Wiederholungsfällen: strafrechtliche Konsequenzen
Für den Verein ist es noch gravierender: Wiederholte Verstöße oder mangelnde Kontrolle können zur Aberkennung der Genehmigung führen. Das gefährdet die gesamte Gemeinschaft von oft hunderten Mitgliedern. Clubs nehmen das deshalb sehr ernst und haben in der Regel Hausordnungen, die den Konsum auf dem Gelände explizit verbieten.
Praktische Tipps: Cannabis sicher nach Hause transportieren
Beim Transport vom CSC nach Hause gelten folgende Regeln:
Originale Vereinsverpackung nicht öffnen, bis du zuhause bist.
Maximal 50 Gramm darf eine erwachsene Person bei sich tragen.
Cannabis sollte nicht offen sichtbar sein — eine Tasche oder ein Rucksack ist ausreichend.
Bei einer Polizeikontrolle: Memberkarte des CSC und ggf. den Abgabebeleg vorzeigen.
Aufbewahrung im Auto — was erlaubt ist
Das Thema Cannabis im Auto ist in Deutschland ein Graubereich, der regelmäßig für Konflikte mit der Polizei sorgt. Folgendes ist klar:
Kein Konsum im fahrenden Auto — weder als Fahrer noch als Beifahrer.
Cannabis muss original verpackt und für den Fahrer nicht zugänglich sein (also im Kofferraum, nicht im Handschuhfach).
Der THC-Grenzwert im Blut liegt bei 3,5 ng/ml — wer nach dem Konsum fährt, riskiert den Führerschein.
Auch am nächsten Tag kann der Wert noch über dem Grenzwert liegen — abhängig von Konsummenge, Frequenz und individuellem Stoffwechsel.
Empfehlung: Cannabis nach der Abholung direkt nach Hause bringen, nicht im Auto lagern und mindestens 24 Stunden nach dem Konsum kein Fahrzeug führen.
Darf ich Cannabis auf dem Balkon rauchen?
Das ist eine der häufigsten Fragen — und die Antwort ist differenziert:
Strafrechtlich ist Konsum auf dem Balkon in der Regel erlaubt, sofern keine Minderjährigen im Haushalt leben und der Balkon nicht in einem Konsumverbotsbereich liegt.
Zivilrechtlich kann es Ärger mit Nachbarn geben, wenn Rauch in deren Wohnung zieht. Das ist aber kein strafrechtliches Thema, sondern eine Frage des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots.
Mietrechtlich: Viele Mietverträge enthalten Rauchverbote, die auch Cannabis umfassen. Ein Verstoß kann eine Abmahnung oder im Extremfall eine Kündigung nach sich ziehen.
Zuhause ist der Konsum erlaubt — das eigene Wohnzimmer ist der richtige Ort nach dem AbholenEin CSC ist kein Coffeeshop: Konsum auf dem Vereinsgelände und im 200m-Umkreis ist verbotenZuhause ist der Konsum erlaubt — das eigene Wohnzimmer ist der richtige Ort nach dem AbholenEin CSC ist kein Coffeeshop: Konsum auf dem Vereinsgelände und im 200m-Umkreis ist verboten