Das Cannabisgesetz macht keine detaillierten Vorgaben zu Kündigungsfristen bei CSC-Mitgliedschaften. Die konkreten Fristen und Bedingungen regelt die Satzung des jeweiligen Clubs. Was gesetzlich feststeht, ist das BGB (§ 39): Jedes Vereinsmitglied kann grundsätzlich austreten. Die maximale gesetzlich zulässige Bindungsfrist beträgt zwei Jahre — alles darüber ist unwirksam.
In der Praxis sind Kündigungsfristen von 4 bis 8 Wochen zum Monatsende üblich. Manche Satzungen sehen jedoch längere Fristen vor oder erlauben eine Kündigung nur zum Jahresende. Wer das nicht vor dem Beitritt liest, erlebt möglicherweise eine unangenehme Überraschung.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist bist du formal Mitglied und schuldest den monatlichen Beitrag — auch wenn du in dieser Zeit kein Cannabis vom Club erhältst. Das ist normales Vereinsrecht, keine Besonderheit des CanG.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Club ohne dein Verschulden keine Abgabe mehr anbietet — zum Beispiel wegen Ernteausfall oder unangekündigter Schließung — kannst du anteilige Beitragsminderung oder Erstattung geltend machen. Das muss schriftlich eingefordert werden. Clubs, die nach Wirksamkeit der Kündigung weiterhin Lastschriften einziehen, begehen eine ungerechtfertigte Bereicherung: Lastschrift zurückbuchen, schriftlich informieren, bei Bedarf Verbraucherzentrale einschalten.
Das CanG erlaubt ausschließlich die Mitgliedschaft in einem einzigen CSC gleichzeitig. Ein Wechsel mit zeitlicher Überlappung ist gesetzwidrig. Die korrekte Reihenfolge ist zwingend:
Plane den Wechsel frühzeitig: Neue Clubs haben oft Wartelisten. Informiere dich über Alternativen per PLZ-Suche und kläre den frühestmöglichen Eintrittstermin vorab.
Wenn ein Club Insolvenz anmeldet, freiwillig aufgelöst wird oder die Betriebserlaubnis verliert, erlischt deine Mitgliedschaft automatisch. Was mit vorausbezahlten Beiträgen passiert, hängt von der Insolvenzquote und der Satzungsauflösungsklausel ab.
In der Praxis können Jahresvorauszahlungen verloren gehen, wenn kein Vereinsvermögen mehr vorhanden ist. Clubs, die Jahresbeiträge verlangen, tragen damit ein höheres Risiko für die Mitglieder als Clubs mit monatlicher Abrechnung. Prüfe die Auflösungsklausel der Satzung vor dem Beitritt — sie zeigt, wie seriös ein Club aufgestellt ist. Details dazu im Satzungs-Check-Ratgeber.
| Verhalten des Clubs | Rechtliche Lage | Empfehlung |
|---|---|---|
| Ignoriert Kündigung | Kündigung gilt trotzdem, wenn Zugang nachgewiesen | Einschreiben, Frist schriftlich setzen |
| Fordert Austrittsgebühr | Nur erlaubt wenn Satzung das ausdrücklich regelt | Satzung prüfen, sonst Zahlung verweigern |
| Sagt Austritt sei unmöglich | Unwahr — BGB § 39 ist nicht abdingbar | Schriftlich bestehen, ggf. Verbraucherzentrale |
| Bucht Beiträge nach Austritt weiter ab | Ungerechtfertigte Bereicherung | Lastschrift zurückbuchen, Bank informieren |
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — per Brief mit Einwurfeinschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung, wenn die Satzung das erlaubt. Formlos reicht: Name, Mitgliedsnummer, Austrittsdatum und Unterschrift. Fordere danach eine schriftliche Bestätigung an.
Das CanG legt keine gesetzliche Mindestlaufzeit fest. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Satzung des Clubs — üblich sind 4 bis 8 Wochen zum Monatsende. Manche Satzungen sehen Kündigung nur zum Jahresende vor. Die absolute Obergrenze nach BGB beträgt zwei Jahre.
Nein. Das Recht auf Vereinsaustritt ist nach BGB § 39 nicht einschränkbar. Jedes Mitglied kann jederzeit austreten. Eine Satzungsklausel, die den Austritt dauerhaft verbietet oder unbegrenzt verzögert, ist unwirksam.
Du schuldest den Beitrag bis zum Fristende, auch ohne Gegenleistung. Ausnahme: Wenn der Club die Leistung ohne dein Verschulden verweigert, kannst du Beitragsminderung geltend machen. Bei unbegründeten Lastschriften: zurückbuchen und schriftlich widersprechen.
Das CanG erlaubt nur eine simultane Mitgliedschaft. Erst aus dem alten Club austreten, Kündigungsfrist vollständig abwarten, dann beim neuen Club eintreten. Überlappung ist nicht erlaubt. Neuen Club frühzeitig kontaktieren — Wartelisten sind häufig.
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch. Vorausbezahlte Beiträge können im Insolvenzfall verloren gehen. Was mit dem Vereinsvermögen passiert, sollte in der Satzungsauflösungsklausel geregelt sein — fehlt diese, ist das ein Warnsignal, das du vor dem Beitritt bemerken solltest.
Neue Guides, Gesetzesänderungen & frische Clubs — direkt ins Postfach. Kein Spam, jederzeit abmeldbar.
Mit Klick auf "Anmelden" stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Double Opt-in per E-Mail.