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Kalender mit Countdown für die 3-Monats-Wartezeit im Cannabis Social Club
Ratgeber

3 Monate Wartezeit im CSC — warum du nicht sofort Cannabis bekommst

§ 19 CanG erklärt: Wann die Frist beginnt, was in den 3 Monaten passiert und wie du die Zeit legal überbrückst.

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Stand: April 2026 — Die 3-Monats-Regelung ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft und gilt für alle Cannabis Social Clubs in Deutschland. Es gibt keine Ausnahmen und keine Möglichkeit, die Frist legal zu verkürzen.

§ 19 CanG: Die gesetzliche 3-Monats-Pflicht

Das Cannabisgesetz schreibt in § 19 Abs. 3 vor, dass Mitglieder einer Anbauvereinigung frühestens drei Monate nach ihrer Aufnahme Cannabis von der Vereinigung erhalten dürfen. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme für alle neu aufgenommenen Mitglieder.

Der Wortlaut ist eindeutig: Es geht um das Datum der tatsächlichen Aufnahme in den Verein — nicht um das Datum der Anmeldung, nicht um das Datum auf der Warteliste, nicht um den Tag der Zahlung des ersten Beitrags. Entscheidend ist der Eintrag in die Mitgliederliste, den jeder CSC führen muss.

Wann genau beginnt die Frist?

Die 3-Monats-Frist beginnt am Tag der offiziellen Vereinsaufnahme. Das ist in der Regel der Tag, an dem:

Manche Vereine haben mehrstufige Aufnahmeverfahren — zunächst eine vorläufige, dann eine endgültige Aufnahme. In solchen Fällen beginnt die Frist mit der endgültigen Aufnahme. Der Verein muss das Aufnahmedatum dokumentieren, da es bei behördlichen Prüfungen vorgelegt werden kann.

Beispiel: Wer am 15. Januar aufgenommen wird, darf frühestens am 15. April zum ersten Mal Cannabis vom Club erhalten. Nicht früher, auch wenn er bereits aktiv an der Vereinsarbeit teilgenommen hat.

Warum hat der Gesetzgeber das so festgelegt?

Die 3-Monats-Regelung dient einem konkreten Zweck: Sie soll sogenannten Cannabis-Tourismus verhindern. Ohne eine solche Wartezeit könnten Personen einer Anbauvereinigung beitreten, sofort Cannabis kaufen und dann wieder austreten — ähnlich wie in einem Laden. Das würde das Vereinsprinzip aushöhlen und den Charakter des CSC als echte Gemeinschaft untergraben.

Gleichzeitig stellt die Wartezeit sicher, dass neue Mitglieder die Vereinsregeln, das Schutzkonzept und die Sorgfaltspflichten des Clubs kennen, bevor sie Zugang zu Cannabis erhalten. Viele Vereine nutzen die drei Monate aktiv: Informationsveranstaltungen, Satzungsschulungen und Kennenlerntreffen sind übliche Formate.

Was passiert in den 3 Monaten?

Die Wartezeit ist keine passive Wartezeit. Als neues Mitglied hast du in dieser Phase verschiedene Möglichkeiten:

Eigenanbau als legale Überbrückung

Während du auf den Ablauf der 3-Monats-Frist wartest, ist privater Eigenanbau in Deutschland legal — unter bestimmten Bedingungen:

Der Eigenanbau ist nicht immer eine vollwertige Alternative — der Aufwand ist erheblich, und die Qualität hängt stark von Erfahrung und Equipment ab. Aber er ist eine legale Option für die Übergangszeit.

Häufige Missverständnisse zur Wartezeit

Rund um die 3-Monats-Frist kursieren einige hartnäckige Missverständnisse:

Clubs, die kürzere Fristen versprechen — wie das möglich scheint

Manchmal behaupten Clubs, ihre Wartezeit sei kürzer als 3 Monate. Das kann zwei Ursachen haben:

  1. Warteliste und Mitgliedschaft verwechselt: Manche Clubs beginnen bereits während der Wartelistenphase mit der Mitgliedschaft — zum Beispiel als Fördermitglied — sodass die eigentliche Mitgliedschaftszeit beim späteren Vollzug schon teilweise abgelaufen ist.
  2. Gesetzesverstoß: Einige Clubs ignorieren die Vorschrift oder sind sich nicht bewusst, dass sie sie verletzen. Das kann bei behördlichen Kontrollen zur Abmahnung oder zum Lizenzentzug führen.

Als Mitglied trägst du keine Verantwortung für den Verstoß des Vereins — aber du riskierst, einem Club beizutreten, dessen Genehmigung möglicherweise widerrufen wird.

Was kostet die Wartezeit?

Die meisten Cannabis Social Clubs erheben Mitgliedsbeiträge ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft, unabhängig davon, ob du bereits Cannabis beziehen kannst oder nicht. Die Spanne ist breit:

Über 3 Monate Wartezeit summiert sich das auf 30 bis 300 Euro, ohne dass du in dieser Zeit Cannabis erhalten hast. Es lohnt sich also, die Konditionen verschiedener Clubs zu vergleichen, bevor du beitrittst.

Eigenanbau als legale Überbrückung während der CSC-Wartezeit
Während der 3-Monate-Wartezeit ist Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen zuhause legal
Kalender zeigt Countdown der 3-monatigen Wartezeit im Cannabis Social Club
Die 3-monatige Pflichtwartezeit beginnt exakt mit dem Datum der Aufnahme — nicht mit dem Vertragsabschluss

Weiterführende Ratgeber

Mitglied werden — so geht's Warteliste: Tipps & Tricks Eigenanbau legal 2026 CSC Abgaberegeln Was kostet ein CSC?

Häufige Fragen

Wie lange muss ich nach Beitritt warten, bis ich Cannabis bekomme?
Laut § 19 CanG müssen Mitglieder nach ihrer Aufnahme in eine Anbauvereinigung mindestens 3 Monate warten, bevor sie erstmals Cannabis vom Club erhalten dürfen. Die Frist beginnt mit dem offiziellen Aufnahmedatum, das in der Mitgliederliste vermerkt sein muss.
Zählt die Wartelistenzeit zur 3-Monats-Frist?
Nein. Die gesetzliche 3-Monats-Frist beginnt erst mit dem offiziellen Aufnahmedatum, also dem Tag der Vereinsaufnahme und Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Zeit auf der Warteliste zählt nicht — es sei denn, der Verein hat das vertraglich anders geregelt.
Was muss ich in den 3 Monaten zahlen?
Das hängt vom jeweiligen Verein ab. Die meisten CSC erheben monatliche Mitgliedsbeiträge ab dem Aufnahmedatum — also auch während der Wartezeit. Üblich sind 20 bis 60 Euro pro Monat. Manche Vereine staffeln die Beiträge.
Kann ich während der Wartezeit austreten?
Ja. Ein Vereinsaustritt ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern die Satzung keine anderslautende Kündigungsfrist vorsieht. Übliche Kündigungsfristen in CSC-Satzungen liegen bei 4 bis 8 Wochen zum Monatsende.
Welche Clubs haben keine Wartezeit?
Nach aktuellem CanG gibt es keine legale Möglichkeit, die gesetzliche 3-Monats-Frist zu umgehen. Clubs die behaupten, keine Wartezeit zu haben, verstoßen entweder gegen das Gesetz oder verwechseln Wartelistenzeit mit der gesetzlichen Wartezeit nach Aufnahme.
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