Das Cannabisgesetz schreibt in § 19 Abs. 3 vor, dass Mitglieder einer Anbauvereinigung frühestens drei Monate nach ihrer Aufnahme Cannabis von der Vereinigung erhalten dürfen. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme für alle neu aufgenommenen Mitglieder.
Der Wortlaut ist eindeutig: Es geht um das Datum der tatsächlichen Aufnahme in den Verein — nicht um das Datum der Anmeldung, nicht um das Datum auf der Warteliste, nicht um den Tag der Zahlung des ersten Beitrags. Entscheidend ist der Eintrag in die Mitgliederliste, den jeder CSC führen muss.
Die 3-Monats-Frist beginnt am Tag der offiziellen Vereinsaufnahme. Das ist in der Regel der Tag, an dem:
Manche Vereine haben mehrstufige Aufnahmeverfahren — zunächst eine vorläufige, dann eine endgültige Aufnahme. In solchen Fällen beginnt die Frist mit der endgültigen Aufnahme. Der Verein muss das Aufnahmedatum dokumentieren, da es bei behördlichen Prüfungen vorgelegt werden kann.
Die 3-Monats-Regelung dient einem konkreten Zweck: Sie soll sogenannten Cannabis-Tourismus verhindern. Ohne eine solche Wartezeit könnten Personen einer Anbauvereinigung beitreten, sofort Cannabis kaufen und dann wieder austreten — ähnlich wie in einem Laden. Das würde das Vereinsprinzip aushöhlen und den Charakter des CSC als echte Gemeinschaft untergraben.
Gleichzeitig stellt die Wartezeit sicher, dass neue Mitglieder die Vereinsregeln, das Schutzkonzept und die Sorgfaltspflichten des Clubs kennen, bevor sie Zugang zu Cannabis erhalten. Viele Vereine nutzen die drei Monate aktiv: Informationsveranstaltungen, Satzungsschulungen und Kennenlerntreffen sind übliche Formate.
Die Wartezeit ist keine passive Wartezeit. Als neues Mitglied hast du in dieser Phase verschiedene Möglichkeiten:
Während du auf den Ablauf der 3-Monats-Frist wartest, ist privater Eigenanbau in Deutschland legal — unter bestimmten Bedingungen:
Der Eigenanbau ist nicht immer eine vollwertige Alternative — der Aufwand ist erheblich, und die Qualität hängt stark von Erfahrung und Equipment ab. Aber er ist eine legale Option für die Übergangszeit.
Rund um die 3-Monats-Frist kursieren einige hartnäckige Missverständnisse:
Manchmal behaupten Clubs, ihre Wartezeit sei kürzer als 3 Monate. Das kann zwei Ursachen haben:
Als Mitglied trägst du keine Verantwortung für den Verstoß des Vereins — aber du riskierst, einem Club beizutreten, dessen Genehmigung möglicherweise widerrufen wird.
Die meisten Cannabis Social Clubs erheben Mitgliedsbeiträge ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft, unabhängig davon, ob du bereits Cannabis beziehen kannst oder nicht. Die Spanne ist breit:
Über 3 Monate Wartezeit summiert sich das auf 30 bis 300 Euro, ohne dass du in dieser Zeit Cannabis erhalten hast. Es lohnt sich also, die Konditionen verschiedener Clubs zu vergleichen, bevor du beitrittst.
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