Anbauvereinigung
Glossar

Anbauvereinigung

Der gesetzliche Fachbegriff für Cannabis Social Clubs in Deutschland — geregelt im Cannabisgesetz 2024.

Definition: Eine Anbauvereinigung ist die im deutschen Cannabisgesetz (CanG) verwendete Bezeichnung für einen nicht-kommerziellen eingetragenen Verein, der seinen Mitgliedern den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum ermöglicht.

Anbauvereinigung und Cannabis Social Club — der Unterschied

Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von einem Cannabis Social Club (CSC). Das Gesetz verwendet hingegen ausschließlich den Begriff „Anbauvereinigung". Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Einrichtung — der Unterschied liegt allein in der Perspektive: CSC ist der europäisch geprägte Populärname, Anbauvereinigung der deutsche Rechtsbegriff aus §2 CanG. In der Praxis werden beide Begriffe synonym verwendet.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Anbauvereinigung

Wer eine Anbauvereinigung gründen oder betreiben möchte, muss eine Reihe gesetzlicher Anforderungen erfüllen. Diese sind in §§ 11–23 CanG geregelt:

Abgabe an Mitglieder: Was ist erlaubt?

Eine Anbauvereinigung darf ausschließlich an eigene Mitglieder abgeben. Die gesetzlichen Obergrenzen sind klar definiert: maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt zusätzlich ein THC-Limit von 10 %. Die Weitergabe an Nicht-Mitglieder ist strafbar. Auf dem Vereinsgelände gilt außerdem ein striktes Konsumverbot in der Nähe von Minderjährigen sowie ein Alkoholabgabeverbot.

Zuständige Behörden und Aufsicht

Die Aufsicht über Anbauvereinigungen liegt bei den jeweiligen Landesbehörden — je nach Bundesland sind das Gesundheits-, Ordnungs- oder Landwirtschaftsämter. Die Behörde kann jederzeit unangekündigt Kontrollen durchführen und die Erlaubnis bei Verstößen widerrufen. Eine bereits erteilte Erlaubnis bietet daher keine dauerhafte Betriebsgarantie: Regelmäßige Compliance-Prüfungen sind für jeden Verein empfehlenswert.

Bundestag Cannabis Anbauvereinigung — gesetzliche Grundlage für Anbauvereinigungen in Deutschland
Das Cannabisgesetz (CanG) definiert Anbauvereinigungen als rechtliche Grundlage für Cannabis Social Clubs in Deutschland

Anbauvereinigung auf einen Blick: Regeln nach CanG

Regelung Limit / Anforderung Paragraf
Max. Mitglieder500 Personen§ 11 CanG
Mindestalter Mitglieder18 Jahre§ 13 CanG
GründungsmitgliederMindestens 7 (e.V.)BGB § 56
Abgabe pro TagMax. 25 g pro Mitglied§ 19 CanG
GenehmigungPflicht vor Anbaubeginn§ 11 Abs. 2 CanG

Cannabis legal beziehen: Alle Wege im Vergleich

Bezugsweg Menge/Monat Voraussetzung Für wen?
Anbauvereinigung50 g (ab 21 J.) / 30 g (18–20 J.)Vereinsmitgliedschaft, Wohnsitz DEGenussmittel-Konsumenten
Privater Eigenanbau3 Pflanzen, 25 g BesitzVolljährig, kein VerkaufDIY-Einsteiger
Medizinisches CannabisBis 100 g/MonatÄrztliches Rezept (z.B. CannaZen)Patienten, Qualitätssicherheit
CBD Öl (legal)UnbegrenztVolljährig, < 0,2 % THCOhne Psychoaktivität
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Häufige Fragen zur Anbauvereinigung

Was ist der Unterschied zwischen Anbauvereinigung und Cannabis Social Club?
Beide Begriffe bezeichnen dasselbe: einen gemeinnützigen Verein, der nach dem Cannabisgesetz Cannabis für seine Mitglieder anbaut. Anbauvereinigung ist der offizielle juristische Begriff im Gesetzestext, während Cannabis Social Club (CSC) der allgemein gebräuchliche Begriff ist. Im Alltag werden beide synonym verwendet.
Wie viele Mitglieder darf eine Anbauvereinigung haben?
Eine Anbauvereinigung darf nach dem CanG maximal 500 Mitglieder haben. Es gibt keine Mindestmitgliederzahl für den laufenden Betrieb, aber für die Vereinsgründung werden mindestens 7 Gründungsmitglieder empfohlen (gesetzlich reichen 3).
Darf eine Anbauvereinigung mehrere Standorte haben?
Das CanG schreibt einen festen Sitz in Deutschland vor. Ob mehrere Anbaustandorte erlaubt sind, hängt von der Auslegung der Genehmigungsbehörde ab. Bisher haben die meisten Clubs einen zentralen Anbauort. Für mehrere Standorte empfiehlt sich rechtliche Beratung.
Kann eine Anbauvereinigung die Aufnahme neuer Mitglieder verweigern?
Ja. Anbauvereinigungen entscheiden selbst über die Aufnahme neuer Mitglieder — ein gesetzlicher Aufnahmezwang besteht nicht. Mögliche Gründe: erreichte Kapazitätsgrenze (maximal 500 Mitglieder), fehlende Unterlagen oder eine geschlossene Warteliste. Die Entscheidung muss vereinsrechtskonform und diskriminierungsfrei getroffen werden.

Verwandte Begriffe

Cannabis Social Club Cannabisgesetz (CanG) Anbauerlaubnis Mitgliedschaft Gemeinschaftlicher Anbau Ratgeber: CSC finden Ratgeber: Mitglied werden CSC gründen
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