Das Cannabisgesetz (CanG) differenziert bei den THC-Grenzwerten nach Altersgruppen. Für volljährige Mitglieder ab 21 Jahren gibt es keine gesetzliche THC-Obergrenze — der Club darf jede legal angebaute Sorte abgeben. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt hingegen eine gesetzliche Obergrenze von maximal 10 % THC-Gehalt im Trockenmaterial. Diese Einschränkung soll das sich noch entwickelnde Gehirn junger Erwachsener vor übermäßigen psychoaktiven Wirkungen schützen.
| Altersgruppe | THC-Limit | Max. Monatsmenge |
|---|---|---|
| Ab 21 Jahre | Kein gesetzliches Limit | 50 g |
| 18–20 Jahre | max. 10 % THC | 30 g |
THC ist die psychoaktive Hauptsubstanz in Cannabis. Forschungsergebnisse zeigen, dass das menschliche Gehirn bis etwa zum 25. Lebensjahr in der Entwicklung ist. Hochpotentes Cannabis mit THC-Gehalten von 20–30 % kann bei jungen Menschen stärkere und länger anhaltende Auswirkungen auf Gedächtnis, Konzentration und psychische Gesundheit haben als bei Erwachsenen. Der gesetzliche Grenzwert von 10 % für unter 21-Jährige soll dem entgegenwirken, ohne den Zugang zu Cannabis vollständig zu sperren.
Anbauvereinigungen sind verpflichtet, den THC-Gehalt ihrer angebauten Sorten zu kennen und zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Labortests von Ernteproben. Der Verein muss sicherstellen, dass beim Abgabeprozess das Alter des Mitglieds geprüft und die entsprechende Sorte ausgewählt wird. Ein professionelles Abgabeverfahren mit Altersverifikation ist daher nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal eines gut geführten Clubs — eng verknüpft mit einem soliden Jugendschutzkonzept.
Cannabis enthält neben THC auch Cannabidiol (CBD), das keine berauschende Wirkung hat. Das CanG reguliert ausschließlich den THC-Gehalt — für CBD gibt es keine Obergrenzen. Viele Clubs bauen bewusst ausgewogene Sorten mit höherem CBD-Anteil an, da CBD die psychoaktive Wirkung von THC modulieren kann. Ein gutes THC:CBD-Verhältnis wird von vielen erfahrenen Konsumenten bevorzugt.
| Verstoß | Sanktion | Weitere Folgen |
|---|---|---|
| Fahren über 3,5 ng/ml (1. Verstoß) | 500 € + 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot möglich |
| Fahren über 3,5 ng/ml (Wiederholung) | 1.000–1.500 € | MPU-Anordnung möglich (Führerscheingefährdung) |
| Konsum in Verbotszone | bis 1.000 € | §5 / §23 CanG |
| Besitz über Tagesmenge (öffentl.) | Ordnungswidrigkeit | Behördenermessen, ggf. Einziehung |
| THC-Abgabe über 10 % an 18–20-Jährige | Strafrecht möglich | Widerruf der Anbauerlaubnis |
Seriöse Anbauvereinigungen testen ihre Ernte und halten alle gesetzlichen THC-Grenzwerte ein.
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