Bayern verlangt für Anbauvereinigungen Sondergebiete nach Baurecht, die in den Bauplänen vieler Kommunen schlicht nicht existieren.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) und der CSC Inntal haben im Juni 2026 eine Musterklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Der Vorwurf: Bayern verhindere die Gründung von Anbauvereinigungen faktisch, obwohl das Cannabisgesetz (CanG) bundesrechtlich einen Anspruch auf Genehmigung vorsieht.
Bayern verlangt von Anbauvereinigungen, dass ihr Standort in einem eigens dafür vorgesehenen Sondergebiet nach § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegt. Das Problem: Solche Sondergebiete existieren in den Bebauungsplänen der meisten bayerischen Gemeinden gar nicht — sie müssten von den Kommunen erst neu ausgewiesen werden. Ohne passendes Sondergebiet lehnen die zuständigen Behörden Anträge ab, unabhängig davon, ob der Verein alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Hanfverband wertet das als faktische Blockade: Bundesrecht räumt Anbauvereinigungen einen Genehmigungsanspruch ein, die Landesumsetzung in Bayern mache diesen Anspruch aber in der Praxis wirkungslos. Genau das soll die Musterklage jetzt gerichtlich klären lassen.
Die Folgen sind bereits in den Zahlen sichtbar: Während bundesweit über 400 Anbauvereinigungen genehmigt sind, kommt Bayern nur auf eine niedrige einstellige Anzahl. Mehr zum bundesweiten Vergleich im Bundesland-Statistik-Artikel.
Wenn du in Bayern einen Anbauverein gründen oder einem beitreten möchtest, ist aktuell mit erheblich längeren Wartezeiten und weniger Auswahl zu rechnen als in Bundesländern wie Niedersachsen oder Hamburg. Der Ausgang der Musterklage kann mittelfristig darüber entscheiden, ob sich das ändert. Bis dahin gilt: Wer eine Gründung in Bayern plant, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nach einem passenden Sondergebiet erkundigen — unser Ratgeber zur Anbauverein-Gründung erklärt den kompletten Prozess.
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